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Bei diesem Auftrag geht es um:

Unfallrekonstruktion eines Skiunfalls - Körperverletzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 8. Feb. 2016 befanden sich meine Unfallgegnerin und ich auf einer Skipiste und es gab einen Zusammenstoß. Die Unfallgegnerin entschuldigte sich bei mir für das Versehen. Ich erlitt eine komplizierte Oberarmkopffraktur und einen Abriss der Bizepssehne. Ich erstattete Anzeige. Jetzt, im nachhinein, bestreitet die Unfallgegnerin den Vorgang und gibt Ihre Eltern als Zeugen an. Inzwischen ist das richterliche Verfahren von der Staatsanwaltschaft Innsbruck mit der Begründung das ein jeweiliges Verschulden/ein grober Sorgfaltsverstoß der Beteiligten nicht beweisbar sei, eingestellt worden. Meine Aussage steht gegen die Aussage der Tochter mit Ihren Eltern.
Es gibt zwei unterschiedliche Aussagen:
Meine Aussage, welche von der Gegenseite aber im nachhinein anders geschildert wird, lautet:
In kleinen Schwüngen fuhr ich nahe der Bergseite und wie aus dem Nichts tauchte von hinten eine Boardfahrerin auf und fuhr seitlich von hinten gegen mich. Wir kamen beide zum Sturz. Ich fiel nach hinten, beim Aufprall lagen Kopf und Arme Richtung Berg. Lt. Aussage der Boarderin fuhr sie Falllinie, also Schuss auf dieser roten Piste. Sie gibt an im zweiten Jahr Board zu fahren (im ersten Jahr einen Boardkurs mit 6 Stunden, im zweiten Jahr passierte der Unfall evtl. am zweiten oder dritten Tag). Für mich als Skilehrer schon sehr mutig und gewagt, evtl. sogar unkontrolliert, sie konnte nicht mehr an mir vorbei und riss mich um.

Variante der Unfallgegnerin:
Sie behauptet, ich sei von hinten in sie hineingefahren und hätte sie zu Fall gebracht, nachdem meine Ski bei ihr zwischen den Beinen eingefädelt hätten. Sie wäre nach vorne gefallen.

Von der Verletzung wurden die unterschiedlichsten Aufnahmen aus allen Blickwinkeln (360 Grad) gemacht. Die Operation erfolgte in der medalp Klinik in Imst/Österreich.
Meine Frage an Sie: Ist es möglich anhand der Verletzung/Fraktur nachweisbar, dass die Knochenstruktur, Lage des Oberarmkopfes usw. Folge des Zusammenpralls l (Variante I oder 2) waren. Welche Kräfte lösten den Unfall aus, entspricht das der Röntgenaufnahme. Das Gefälle der Piste betrug 6 Prozent.

Welche "Beweismittel" benötigen Sie um sich ein Urteil bilden zu können oder ist die Angelegenheit ohnehin zum Scheitern verurteilt.
Für Ihre Bemühungen haben Sie vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen



Auftrag/Untersuchung/Prüfung in: DE 54568 Gerolstein

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