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Wie definert Gutachter - Definition eines Gutachter

Ein Sachverständige/r ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen oder den Gerichten zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Vermittler zwischen der "Fachwelt" und dem Laien zu helfen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig auch ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Dingen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann auch beratend tätig oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.

Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die angegebenden besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich auch bestehen. Ein hochwertige Ausbildung oder ein Studium alleine sagen darüber noch nichts an.




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