Sachverständige für Kfz, Kfz-Prüfer, Schadensermittler

Die Abkürzung aaSoP steht für amtlich anerkannte Sachverständiger oder Prüfer (für den Kraftfahrzeugverkehr) und bezeichnet Personen, die für das Kraftfahrzeugwesen mit der Prüfung und Überwachung betraut sind.

In der Hauptsache sind sie mit der Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchen (KFZ-Gutachter) sowie mit Änderungsabnahmen (Bauart) und Fahrerlaubnisprüfungen (Fahrerlaubnisprüfer) befasst.

Arbeitgeber sind die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (aaÜO).

Die Tätigkeit der aaSoP regelt das Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachVG), die der Prüfingenieure ist dagegen in der Anlage VIIIb der StVZO genannt.

Man unterteilt die aaSoP in amtlich anerkannte Prüfer mit Teilbefugnis (aaPmT), amtlich anerkannte Prüfer (aaP), amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnis (aaSmT) und amtlich anerkannte Sachverständige (aaS). Neben den Befugnissen unterscheiden sich die verschiedenen Tätigkeiten auch anhand der Voraussetzungen für ihre Ausübung.

Transport, Verkehr und Fahrzeuge
Schiffe, Wassersportfahrzeuge(2) Kraftfahrzeugschäden und -bewertung(2) Fahrzeugbau(2) Altautoverwertung(2) Zweirad (Motorrad / Fahrrad(1) Kraftfahrzeugunfallursachen(1) Fahrzeugüberwachung HU/AU/Anbauabnahmen(1)


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