Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bewertet individuelle Bauschäden, die meistens diverse Ursachen haben.
Allgemein: Der Sachverständige ist erst dann ein Sachverständiger, wenn er die notwendige Ausbildung zum Fach erlangt hat und darüber hinaus eine besondere Fachkunde durch Weiterbildung, Spezialisierung, usw. zum Sachgebiet nachweisen kann.
Es ist hierbei ein Wissen über die einschlägigen Normen, den Stand der Technik, anerkannte Regeln der Technik und zu den einzelnen Baugewerken und Konstruktionen als Grundlage nötig. Das Fachwissen des Sachverständigen umspannt die Wissensgebiete: Bauphysik, Bauchemie, Baukonstruktion, Verfolgung der aktuellen Bauschadensforschung,... .
Der Sachverständige berät in technischen Fragen, jedoch nicht in Rechtsfragen. Die Rechtsberatung seitens eines Sachverständigen ist nicht erlaubt und verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Mit einem technischen Gutachten, das in der Regel parteineutral zum Zweck des Gutachtens erstellt wird, ist der Auftraggeber in der Lage, den Sachverhalt im technischen Risiko zu bewerten. Erst der Jurist, die Rechtsberatung des Auftraggebers, kann auf dieser sachverständigen Gutachtenbasis die vertraglichen und sonstigen Zusammenhänge darstellen. Bei diesem juristischen Vortrag bildet der Sachverständige die Brücke zwischen Technik und Recht.
Im besten Fall ist der Sachverständige ein hoch qualifizierter Generalist, der ein breites Spektrum zu dem Baugeschehen hat und dessen interne Abläufe aus eigener Erfahrung als Architekt oder Bauingenieur kennt. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Sachverständige. Diese Spezialisten und Labore werden in der Regel erst benötigt, wenn es dem Zweck des Gutachtens dienlich ist und das Wissensspektrum des Sachverständigen für die gesicherte Beantwortung einer speziellen Frage nicht ausreicht. Die Gutachtenleistung der Spezialisten wird vom Sachverständigen für Schäden an Gebäuden einheitlich zum Gutachten koordiniert und eingegliedert.