Ob am Flughafen, der U-Bahn oder beim Einkaufen: Rolltreppen oder wie von Fachleuten so genannte Fahrtreppen, machen das Leben leichter. Leider wird dabei die Gefahr nicht bemerkt und leichtsinnig damit umgegangen. Einkaufsgeschäfte füllen die Ränder mit Waren und gerade im Winter .....
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Was ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist kein eigener Beruf, sondern eine besondere Qualifikation, die von einer zuständigen Körperschaft – meist der IHK oder Handwerkskammer – verliehen wird. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Gewerbeordnung (§ 36 GewO) und einer Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer.
Die öffentliche Bestellung bestätigt, dass der Sachverständige:
überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzt,
Gutachten fachlich und nachvollziehbar erstellen kann,
unabhängig und unparteiisch arbeitet,
regelmäßig überwacht und fortgebildet wird.
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung
Nicht jeder Gutachter kann sich öffentlich bestellen lassen. Die IHK prüft sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung.
Fachliche Voraussetzungen
In der Regel müssen Bewerber:
mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen,
erheblich überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzen,
praktische Erfahrung als Gutachter vorweisen,
verständliche und rechtssichere Gutachten erstellen können.
Persönliche Voraussetzungen
Zusätzlich verlangt die IHK unter anderem:
persönliche Zuverlässigkeit,
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit,
eine Niederlassung in Deutschland.
Schritt für Schritt zur öffentlichen Bestellung
1. Beratung bei der zuständigen IHK
Der erste Ansprechpartner ist die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. Dort wird geprüft, ob für das gewünschte Sachgebiet überhaupt öffentliche Bestellungen vorgesehen sind und welche Unterlagen benötigt werden.
2. Antrag stellen
Zum Antrag gehören häufig:
tabellarischer Lebenslauf,
Tätigkeitsnachweise,
Referenzgutachten,
Fortbildungsnachweise,
Nachweise zur persönlichen Eignung.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
3. Prüfung der besonderen Sachkunde
Der wichtigste Teil ist die Überprüfung der besonderen Sachkunde.
Dabei beurteilen unabhängige Fachgremien unter anderem:
eingereichte Gutachten,
fachliche Kenntnisse,
rechtliche Grundlagen,
mündliche Prüfungsgespräche,
Fähigkeit zur verständlichen Gutachtenerstellung.
Wie schwer ist die Sachverständigenprüfung?
Die Prüfung gilt als anspruchsvoll. Die bloße Berufsausübung reicht ausdrücklich nicht aus. Die IHK verlangt Kenntnisse, die deutlich über dem Durchschnitt des jeweiligen Berufs liegen.
Wie werden Sie das?
Besonders geprüft werden:
Methodik der Begutachtung,
Beweis- und Dokumentationspflichten,
rechtliche Grundlagen,
Neutralität,
Gutachtenaufbau.
Welche Rechtskenntnisse werden geprüft?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger muss nicht Jurist sein, aber die wichtigsten Vorschriften kennen.
Dazu gehören insbesondere:
§ 36 Gewerbeordnung (GewO)
Sachverständigenordnung der IHK
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
Grundlagen der Zivilprozessordnung (ZPO)
Rechte und Pflichten gegenüber Gerichten.
IHK Frankfurt am Main+1
Welche Kosten entstehen?
Die Gebühren unterscheiden sich je nach IHK und Fachgebiet.
Typische Kosten können umfassen:
Kostenpunkt
Typischer Bereich
Antragsgebühr
mehrere hundert Euro
Fachgremium / Prüfung
häufig über 2.000 Euro
Bestellung
zusätzliche Gebühren
Einige IHKs nennen Gesamtkosten von mehreren tausend Euro.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung ...
Wie lange dauert das Verfahren?
Je nach Fachgebiet dauert das Verfahren häufig 6 bis 18 Monate.
Die Dauer hängt unter anderem ab von:
Auslastung der Fachgremien,
Vollständigkeit der Unterlagen,
Terminierung der Prüfungen,
Anzahl der Gutachten.
Wo finden Gerichte öffentlich bestellte Sachverständige?
Gerichte greifen bevorzugt auf offiziell bestellte Sachverständige zurück. Nach der Zivilprozessordnung sollen öffentlich bestellte Sachverständige grundsätzlich bevorzugt herangezogen werden, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen.
Wikipedia
Offizielle Sachverständigenverzeichnisse
Diese Verzeichnisse werden von Gerichten und Auftraggebern genutzt.
Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis – öffentlich bestellte Sachverständige aller IHKs sowie weiterer Kammern.
HWK-Sachverständigenverzeichnis – öffentlich bestellte Sachverständige des Handwerks.
Offizielle Informationsseiten der IHK
Hier finden Bewerber weiterführende Informationen zum Bestellungsverfahren.
IHK Köln – Öffentlich bestellter Sachverständiger werden
Übersicht zum Bestellungsverfahren und den Voraussetzungen.
IHK München – Voraussetzungen und Ablauf
Details zu Fachkunde, Berufserfahrung und persönlicher Eignung.
IHK Frankfurt – Öffentliche Bestellung
Informationen zum Verwaltungsverfahren und den Prüfungsanforderungen.
Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung
Eine erfolgreiche Vorbereitung umfasst deutlich mehr als Fachwissen.
Empfehlenswert sind:
bereits vor dem Antrag hochwertige Gutachten sammeln,
regelmäßig Fortbildungen besuchen,
Gerichts- und Privatgutachten dokumentieren,
rechtliche Grundlagen des Sachverständigenwesens lernen,
den Austausch mit öffentlich bestellten Sachverständigen suchen.
Fazit
Die öffentliche Bestellung ist der höchste Qualitätsnachweis für Sachverständige in Deutschland. Wer über langjährige Berufserfahrung, außergewöhnliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur rechtssicheren Gutachtenerstellung verfügt, kann sich bei der zuständigen IHK um die öffentliche Bestellung bewerben. Nach erfolgreicher Überprüfung durch Fachgremien erfolgt die Vereidigung und der Eintrag in das offizielle Sachverständigenverzeichnis – ein entscheidender Vorteil bei Aufträgen von Gerichten, Behörden und Versicherungen.