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Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent

Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent
Bildrechte/-quelle: Arge Baurecht / DAV
„Es ist eine Binsenweisheit, aber sie ist längst nicht bei allen angekommen: Kostensicherheit lässt sich nur mit einer abgeschlossenen Planung vor Baubeginn gewährleisten“, erläutert Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).





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„Baubegleitende Planung, wie sie heute vor allem bei kommunalen und Großprojekten üblich ist, verursacht dagegen in der Regel Nachträge und damit verbunden Kostensteigerungen von 20 bis 30 Prozent.“

„Jeder Bauherr, der baubegleitend planen lässt, muss wissen, dass er dies nicht zum gleichen Preis haben kann wie das Bauen mit abgeschlossener Planung. Und er muss abwägen, ob sich das lohnt, ob die erhöhten Baukosten die Zeitersparnis wettmachen“, empfiehlt die Baufachanwältin. „Auf jeden Fall sollten die zu erwartenden Mehrkosten bereits in der Kosten-berechnung berücksichtigt werden.“

„Außerdem verlangt Kostensicherheit immer Disziplin beim Bauherrn. Es sind nämlich die Änderungen im Bauablauf, die das Bauen massiv verteuern, und das in fast nicht kalkulierbarem Ausmaß.“ Änderungen in der Planung führen erfahrungsgemäß zu Störungen im Bauablauf und damit, nach Erfahrung vieler Baurechtsanwälte, fast unausweichlich zu Nachtragsforderungen. „Viele Bauherren verlangen zudem von ihren Architekten, dass sie etwaige Umplanungen während der Bauphase unentgeltlich erledigen. Damit untergraben sie nicht nur die Motivation der Planer, sondern sie verkennen auch, dass kostensicheres Bauen maßgeblich von ihrem eigenen Verhalten abhängt. Der Bauherr muss sich nach Abschluss der Entwurfsplanung Disziplin auferlegen und die einmal getroffenen Entscheidungen nicht mehr ohne Not revidieren, sonst wird der Bau immer teurer als geplant. Außerdem schwindet der Zeitvorteil mit jeder neuerlichen Störung des Bauablaufs.“
BauR 06/12





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Adresse:
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im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Tel.: +49 (30) 72 61 52 - 0
Fax.: +49 (30) 72 61 52 - 1 90
E-Mail.: dav [at] anwaltverein.de
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n der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht 2.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

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