gutachter login

Krankenkassen stellen schwere Mängel bei Hüftprothesen fest


Der Medizinische Dienst (MDK) hat im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen das Durom Metasul LDH System des Medizinprodukteherstellers Zimmer untersucht. Bei diesem System handelt es sich um eine Hüftgelenksprothese.





Artikel lesen
Suchmaschinenoptimierung Kosten-Nutzen Rechnung

Suchmaschinenoptimierung Kosten-Nutzen Rechnung

Kontrolle ist alles

Sie haben keine Ahnung wie viele Besucher woher kommen, was sie auf ihrer Seite machen. Die Zahlen ihres Zähler, den viele Provider kostenfrei anbieten, sagen kaum etwas aus. Woher soll man wissen ob 5000 Besucher im Monat viel oder wenig sind.

<.....

mehr Infos

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Hüftgelenksprothesen schwere Mängel aufweisen. So hätte das Produkt aufgrund erheblicher Konstruktionsfehler gar nicht auf dem Markt gebracht werden dürfen. Diese Fehler wären bereits im Jahr 2003 zu erkennen gewesen. Auch später habe der Hersteller seine Überwachungspflichten nicht erfüllt. Denn als die ersten Probleme bekannt wurden, habe dieser nicht reagiert und das Produkt nicht vom Markt genommen.

Den Ärzten kann laut dem Gutachten dagegen kein Vorwurf gemacht werden, da diese den Fehler des Produkts nicht haben erkennen können.





Alle Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die eine solche Hüftgelenksprothese implantiert bekommen haben, sollten wegen möglicher Schadenersatzansprüche einen Rechtsanwalt kontaktieren, empfiehlt das Gutachten weiter.

Gegen die Firma Zimmer sind bereits mehrere Klagen bei Gericht wegen fehlerhafter Prothesen anhängig. Zimmer hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen. Das Produkt habe dem Stand der Technik entsprochen. Mögliche Fehler seien jedenfalls nicht erkennbar gewesen.

Mittlerweile wurde die Prothese vom Markt genommen.







Adresse:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
bürgle schäfer Rechtsanwälte
Hochstraße 17
60313 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 400.340.9 - 0
Fax.: +49 (0)69 400.340.9 - 40
E-Mail.: schaefer@atsrecht.de
http://www.atsrecht.de/


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden bei Arzthaftung, Unfall oder Straftat. Er vertritt ausschließlich Geschädigte, Patienten und Versicherungsnehmer. Regelmäßig tritt er mit Forderungen für einen besseren Schutz von Patienten und Opfern an die Öffentlichkeit. Er ist zudem in verschiedenen Opfer- und Patientenschutzorganisationen ehrenamtlich tätig.

zurück>


Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen








Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten