gutachter login

Untaugliches Messgerät / Eigentümer und Mieter stritten um Heizkostenabrechnung

Untaugliches Messgerät / Eigentümer und Mieter stritten um Heizkostenabrechnung
obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Wenn ein Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem Mieter die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnet, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass die dafür eingesetzten Messgeräte auch funktionstauglich sind. Ansonsten muss er sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auf andere Abrechnungsmethoden einlassen und gegebenenfalls Einbußen hinnehmen.





Artikel lesen
Neue Steuern gegen Apple und Google

Neue Steuern gegen Apple und Google

Daher hat Frankreich im Allgemeingang eine Digitalsteuer eingeführt haben, die vor allem Unternehmen wie Apple und Google treffen wird. Die Unternehmen machen in Frankreich pro Jahr geschätzte 25 Millionen Euro Umsatz und weltweite mehr als 750 Millionen Euro. Andere Länder haben z.....

mehr Infos



Der Fall:

An einem Heizkörper in der Essecke einer Mietwohnung befand sich ein defektes Messgerät. Es hatte einen Verbrauch aufgezeichnet, der in diesem Umfang rein physikalisch gar nicht möglich gewesen wäre. Nach Feststellung dieser Tatsache war die Not groß, denn nun fehlte eine zuverlässige Berechnungsgrundlage. Beide Parteien stritten darum, welcher Betrag denn nun zu bezahlen sei. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof.






Das Urteil:

Wenn eine Verbrauchsermittlung nicht möglich ist, dann muss auf eine andere Berechnungsmethode zurückgegriffen werden. Es kommen zum Beispiel eine Abrechnung auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in früheren Abrechnungszeiträumen oder ein Vergleich mit anderen, ähnlichen Räumen in Frage. Falls dies nicht möglich ist, kann die Abrechnung auch verbrauchsunabhängig nach der anteiligen Wohnfläche erfolgen. Allerdings, so bestätigte der BGH, sei unter diesen Umständen eine Kürzung von 15 Prozent vorzunehmen, was die Heizkostenverordnung auch entsprechend vorsehe.


obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)







zurück>





Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten