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Baurechtliche Vorschriften bei der Planung und Ausführung eines Bauwerks

Baurechtliche Vorschriften bei der Planung und Ausführung eines Bauwerks
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In Deutschland wirkt das geltende Recht in nahezu jeden Lebensbereich rein. Auch und gerade beim Bauen gibt es zahlreiche Vorschriften, die diesen Bereich reglementieren.





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Allgemeines zum Baurecht

Das Baurecht ist der Rechtsbereich, der sämtliche Normen umfasst, die das Bauen betreffen. Grundsätzlich gibt es das private Baurecht, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt, und das öffentliche Baurecht, das in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht unterteilt werden kann.

Die Relevanz und Problematik von Baurecht

Der Bau von Immobilien betrifft Privatpersonen zumeist nur wenige Male im Leben. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass das Gros der Bauherren nur über rudimentäre baurechtliche Kenntnisse verfügt. Deswegen kann es sinnvoll sein, sich mit Hilfe von spezieller Literatur umfassend über diesen Rechtsbereich zu informieren. Eine Auswahl an qualitativ hochwertigen Fachbüchern zum Thema Baurecht gibt es bei Haufe. Zudem steht es den zukünftigen Bauherren frei, ein Beratungsgespräch beim Bauamt, einem Bauplanungsbüro oder Architekten zu vereinbaren. Diese verfügen ebenso wie baurechtlich spezialisierte Juristen über die notwendigen Kenntnisse, um die Bauplanung und -genehmigung voranzutreiben.





Die Planung und Ausführung eines Bauwerks

Bauvorhaben sind komplex und nicht einfach zu bewerkstelligen. Die Qualität des fertigen Baus ist abhängig von der Ausführungsplanung und der anschließenden Ausführung. Zunächst einmal erfolgt eine detaillierte Planung. Diese Planung sollte in einem möglichst kleinen Maßstab angelegt sein, sodass die ausführenden Bauarbeiter die Planung des Bauherren bis in das kleinste Detail nachvollziehen können. Denn desto detaillierter die Ausführungsplanung ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausführung den Ansprüchen des Bauherren vollkommen genügt.

Baurechtlich relevante Vorschriften

Bauherren müssen zunächst einmal die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigen. Denn diese bildet den rechtlichen Rahmen, in welchem Umfang und welcher Art und Weise gebaut werden darf. Diese Landesbauordnung wird durch die jeweilige Gemeinde konkretisiert. Hierfür erlässt die Gemeinde einen Flächennutzungsplan, der die beabsichtigte, zukünftige städtebauliche Entwicklung beinhaltet. Um diese Entwicklung zu definieren, identifizieren die Gemeinden ihre zukünftigen Bedürfnisse. Die nächste Stufe ist der Bebauungsplan, der detaillierte Anforderungen an die Bauplanung der einzelnen Bauwerke stellt. An den Bebauungsplan, die letzte Konkretisierung der Landesbauordnung, müssen sich die Bauherren halten. Andernfalls wird es schwer, eine Baugenehmigung für das gewünschte Bauwerk zu erlangen. Der Bebauungsplan formuliert konkrete Anforderungen und Bedingungen, die ein Bauwerk an dem jeweiligen Platz erfüllen muss. Dies können zum Beispiel die maximale Höhe des Hauses oder die minimalen Abstände zum Nachbargrundstück sein.





Beim Abschluss von Bauverträgen ist das Bürgerliche Recht maßgeblich. Für neuerdings geschlossene Verträge gilt das zum 1. Januar 2018 neu eingeführte Bauvertragsrecht, das die Rechte des Verbrauchers stärkt. Änderungswünsche sind nun auch im Laufe des Bauverfahrens möglich und die Abschlagszahlungen sind geringer als vor der Verabschiedung des heute geltenden Rechts. Für die weiteren Verbraucherrechte kann wiederum ein Experte konsultiert oder auf einschlägige Literatur zurückgegriffen werden.









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