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Der Blick des Juristen und des Sachverständigen auf den Wintergarten

Der Blick des Juristen und des Sachverständigen auf den Wintergarten
Geschäftsführer Rainer Trauernicht eröffnete die Städtetagungen 2013 von TS Aluminium.
Die bereits traditionell im Frühjahr stattfindenden Fachseminare von TS Aluminium für Fachbetriebe aus den Bereichen Wintergarten und Terrassendächer wurden auch 2013 wieder in Landshut, Köln, Leipzig und Hannover durchgeführt. Die Organisatoren hatten sich dabei etwas Neues einfallen lassen: Ausgewählte Themen im Wintergartenbau, die oft zu Problemen führen, wurden gemeinsam von einem Sachverständigen und einem Rechtsanwalt dargestellt und diskutiert.





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Den Anfang im Vortragsprogramm machte allerdings Geschäftsführer Rainer Trauernicht, der die Teilnehmer herzlich begrüßte und auf die aktuell breit diskutierte „Last mit der Schneelast“ einging. Gemäß der DIN 1055-5 muss nicht nur die genaue Schneelastzone ermittelt werden, sondern auch bauliche Faktoren wie abrutschende Schneelasten von höheren Ebenen oder mögliche Windverwehungen etc. berücksichtig werden. Für Informationsbedarf sorgt auch die außergewöhnliche Schneelast im Norddeutschen Tiefland, die ab dem 52° Breitengrad (etwa Höhe Hannover) gilt. Ab hier ist ein Faktor 2,3 anzusetzen, d.h. aus 100kg werden auf einmal 230 kg!

Den Hauptteil bestritten dann der Sachverständige Peter Struhlik (Minden) sowie der Fachanwalt für Baurecht Dr. Stephan Kleinjohann (Göttingen) mit der Behandlung kritischer Punkte im Wintergartenbau aus den unterschiedlichen Sichtweisen der Experten.
Der thematische Spannungsbogen reichte dabei von Punkten wie Materialmängel und Materialunverträglichkeiten über Probleme bei der Bauausführung (Abdichtung, Befestigung etc.) bis hin zu den Beratungspflichten des Wintergartenbauers.
Ein besonderes Augenmerk lag auf der „Mängelrüge“ und dem professionellen Umgang damit. Verwiesen wurde hier auf die Bedeutung einer Schiedsgutachtenvereinbarung, die neben vielen anderen Vorteilen stets kostengünstiger ist als eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.
Darüber hinaus wurde die besondere Planungsverantwortung des Wintergartenbauers auch bei Hinzuziehung eines Architekten betont. Hier stellen die Referenten in aller Deutlichkeit fest: „Unterlässt der Wintergartenbauer die erforderliche Bedenkenanmeldung gegenüber dem Architekten, so haftet er (neben dem Architekten) für entstehende Mängel, auch wenn dies – wir haben es noch nie anders gesehen – nicht im Vertrag steht.“
Zum Schluss gingen die Referenten noch auf die sogenannten „Haustürgeschäfte“ ein und referierten aus der Sicht des Handwerkes, wie man sich vor der Behauptung, es sei ein „Haustürgeschäft“ abgeschlossen worden, schützen kann.






Zum Abschluss ging Rainer Trauernicht auf das Thema „Luftdichtigkeit“ im Wintergartenbau ein. Ausgehend von der EnEV 2009, die eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle vorschreibt, stellte Trauernicht die Relevanz dieser Bestimmung für den Wintergartenbau vor und referierte die Methoden, die für eine Überprüfung in Frage kommen.
Der „Blower-Door“-Test ist dabei das in der Praxis am häufigsten angewandte Messverfahren, bei dem mit einem künstlich erzeugten Überdruck im Gebäudeinneren die Luftdichtigkeit bzw. bestehende Leckstellen sicher ermittelt werden können.
Harald de Witt, Vertriebsleiter bei TS Aluminium, resümierte die diesjährige Schulungsreihe: „Wir wollten einmal bewusst einen neuen Weg gehen und bestimmte Fragen im Spannungsfeld der Meinung zweier Experten darstellen. Die interessante Diskussion und die lebhafte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten haben mir gezeigt, dass dieses Konzept aufgegangen ist. Die Vermittlung von Hintergrundwissen ist dadurch abwechslungsreich und nachvollziehbar von statten gegangen.“







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