Vor Urlaubsbeginn sollte man die damals in der Fahrschule das anfahren an Berg über, auch das losfahren am Berg will geübt sein. Auch sollte man vor der Fahrt einige Karten kaufen falls das Navi oder GPS ausfallen sollte. Im Sommer kann es Erdrutsche geben und im Winter können Stra.....
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Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Betreiber großer Anlagen – beispielsweise in der Energie-, Grundstoff- oder Prozessindustrie – alle vier Jahre eine so genannte Emissionserklärung abgeben. Sie melden der Datenbank der zuständigen Behörde Art, Menge und Zeit der ausgestoßenen Luftverunreinigungen.
Die Menge der Emissionen wird auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben, was in der Praxis immer wieder für Unklarheiten sorgt. Auch der bürokratische Aufwand ist erheblich. DEKRA rät deshalb dazu in Zweifelsfällen externe Fachleute hinzuzuziehen.
DEKRA verfügt über langjährige Erfahrung als Messstelle nach §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unterstützt bei der Erhebung aller erforderlichen Daten und deren Bewertung sowie der elektronischen Abgabe der Emissionserkläru
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