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Sachverständige fordern Leistungsschutzrecht für Presseverlage


Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch eine Anhörung zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage veranstaltet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:





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"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit diesem Gesetz dazu beitragen, dass Presseverlage zukünftig ein eigenes Recht bekommen, um ihre Leistungen im Internet an Newsaggregatoren und Suchmaschinen verkaufen zu können. Dies soll ermöglichen, dass sich die freie Presse auch weiterhin am Markt finanzieren kann und der Qualitätsjournalismus in Deutschland eine faire Chance hat.

Das ausschließliche Recht der Presseverleger ihre Presseerzeugnisse im Netz zu veröffentlichen, ist im Gesetzentwurf auf ein Jahr beschränkt. Die Sachverständigen haben sich angesichts der längeren Aktualität von Zeitschriftenbeiträgen - wie zum Beispiel bei Reiseberichten oder Kochrezepten - für eine maßvolle Verlängerung der Schutzdauer ausgesprochen.







Außerdem empfehlen die Sachverständigen eine verpflichtende Lizenzierung dieser Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft. Dies würde zu mehr Rechtssicherheit und zu einer Besserstellung der Journalisten und kleinen Verlage beitragen. In den kommenden Beratungen im Rechtsausschuss werden wir diese Vorschläge ergebnisoffen diskutieren und gegebenenfalls in den Gesetzentwurf aufnehmen."

Hintergrund:

Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich im Juni 2012 in ihrem Positionspapier zum Urheberrecht noch einmal deutlich für eine solche Regelung ausgesprochen. Nach der Anhörung im Rechtsausschuss soll der Gesetzentwurf noch im Februar vom Bundestag beschlossen werden.







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