Gutachten zur Erlangung des Fersteuerbarkeitsbonus Windenergeianlage WEA WKA Windpark MaPrV
Rotorblatt Windenergieanlage Hinterkante Bildrechte/-quelle: Wind-Ing Jens Altemark Ab 2013 wird es schwerer für die Direktvermarktung von Windstrom. Die Marktanreizprämie wird drastisch gesenkt. Allerdings können regelbare Windparks oder einzelne Windenergieanlagen einen Bonus erlangen wenn Sie fernsteuerbar sind.
70 Prozent der Befragten einer Umfrage sind davon überzeugt das man autonome Autos bereits heute kaufen kann. Die Autoindustrie glaubt das 2050 bereits 70% der Neufahrzeuge autonom fahren können. Jedoch würde das nicht viel an der Anzahl der Verkehrstoten ändern.
Diese Fähigkeit gemäß MaPrV sollte nach der Nachrüstung von einem sachverständigen Gutachter bestätigt werden. Ansonsten besteht ein Haftungsrisiko. Wenn die Nachrüstung nicht entsprechend der Verordnung umgesetzt ist, haftet der Betreiber.
MaPrV-Anforderungen
Ab 2013
Marktanreizprämie:
Senkung von 1,20 Cent/kWh auf 0,65 ct in 2013,
0,45 ct in 2014 und 0,30 ct in 2015
Bonus: 0,1 Cent/kWh 2013, 0,15 ct 2014
und 0,2 ct 2015 für fernsteuerbare Anlagen
Direktvermarkter muss jederzeit die Ist-Einspeiseleistung des Netzknotens abrufen können sowie die Einspeiseleistung regeln können
§3 ist keine Voraussetzung für den Erhalt
der Managementprämie.Die tatsächlichen Anforderungen sind insbesondere im Hinblick auf §3 noch nicht endgültig festgelegt
Erfüllung der Mindestanforderungen aus der MaPrV,
um die erhöhte Prämie zu erhalten, Es können auch bestehende technische Einrichtungen
genutzt werden.
Am Donnerstag 17.10.2012 wurde vom deutschen Bundestag in der dritten
Lesung die Managementprämienverordnung (MaPrV) verabschiedet. Umrüstung kostet bis zu 20.000 € vom Anlagenbetreiber für die Umrüstung einer Anlage bzw. eines Parks
Nach §3, Abs. 3 ist der Zähler nach §§ 21 c, d, e und g des Energiewirtschafts-
gesetzes (EnWG) definiert.