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Neue OZ: Kommentar zu Internetpranger


Was wurde um die Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes gerungen! Vor allem die Pflicht zur Veröffentlichung von Hygieneverstößen unter Nennung der Betriebe sorgte für Gesprächsstoff. Doch spätestens jetzt zeigt sich das wahre Gesicht der Novelle: Sie ist ein Schaf im Wolfspelz.





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Tagesgeld für Unternehmer, auch GmbH oder OHG‘s

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Tagesgeld hat keine Laufzeiten, keine Kündigungsfristen und einen festen Zinssatz der nicht selten 200% über dem eines Sparbuchs liegt. Wobei in den Genuss eines Sparbuchs kommt man als GmbH oder OHG ja sowieso nicht. Und das es irgendwo noch Guthabenzinsen auf einem Geschäftskonto.....

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Zumindest, was Niedersachsen angeht. Denn während Nordrhein-Westfalen und Bayern Missstände anprangern, wird der Verbraucher hier im Unklaren gelassen, bei welchen Betrieben die Behörden Bedenken hatten. Das ist unfair. Wieso darf der Niedersachse nicht wissen, wenn es in der Frittenbude um die Ecke schimmelt? Wer einen Gastronomiebetrieb betritt, der gewährt dem Gastronomen einen Vertrauensvorschuss. Der Kunde verlässt sich darauf, dass der Betreiber seine Arbeit ordentlich und vor allem sauber macht. Ist das nicht der Fall, hat der Gastronom das Vertrauen und damit das Geld auch nicht verdient. Erst recht nicht, wenn er die Gesundheit seiner Kunden aufs Spiel setzt.





Das schlägt aus Sicht des Verbraucherschutzes ganz klar das Argument der wirtschaftlichen Folgen, die eine Veröffentlichung im Netz für Betriebe haben könnte. Wohlgemerkt: könnte. Denn die Übersicht der Hygienesünder ist gut versteckt. Die jetzige Regelung gaukelt also in zweifacher Hinsicht Transparenz vor, wo keine ist. Für die Behörden muss gelten: mehr Pflichtbewusstsein im Sinne des Verbrauchers und weniger Angst vor juristischen Auseinandersetzungen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung







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