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Bürokratieabbau – es bleibt viel zu tun

Bürokratieabbau – es bleibt viel zu tun
Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 den Bürokratieabbau als wichtiges Ziel erkannt. Die Bürokratiekosten der Wirtschaft durch Informationspflichten sollten bis 2011 um 25 Prozent reduziert werden – von 49,3 Milliarden um 12,3 Milliarden Euro.





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Der aktuelle Bericht der Bundesregierung erklärt das 25-Prozent-Ziel nun als erreicht. Der DIHK sieht aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf, denn die eingesparten Kosten sind nur die Spitze des Eisbergs.

Den Gesamtaufwand anpacken!

Bei den Informationspflichten handelt es sich nur um einen Bruchteil des Bürokratieaufwands für Unternehmen. Die Kosten insgesamt, die aufgrund gesetzlicher Informations-, Berichts-, Nachweis- sowie Befolgungs- und Vollzugspflichten entstehen – der sogenannte Erfüllungsaufwand – werden auf das Fünffache geschätzt.

Ziele definieren, Transparenz schaffen

Für den Abbau des Erfüllungsaufwands gilt es,

das Abbauziel zu definieren: Der DIHK schlägt vor, bis zum Jahr 2019 den gesamten Bürokratieaufwand für Unternehmen um 30 Milliarden Euro zu senken. Das entspricht bei geschätzten Gesamtkosten von 250 Milliarden Euro einem Abbau von zwölf Prozent. Eine solche Reduktion kann über den Einsatz effizienter und effektiver Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung gelingen.
das E-Government-Gesetz zu verabschieden: Das E-Government-Gesetz verspricht wesentliche Impulse für den Bürokratieabbau, auch wenn die Umsetzung vor allem die Kommunen zunächst viel Geld kostet. Doch die Investition lohnt sich: Durch die elektronische Abwicklung und automatisierte Vorgänge ergeben sich die größten Einsparungen. Das Gesetz sollte am 7. Juni endlich den Bundesrat passieren.
den elektronischen Vollzug von Beginn an einzuplanen: IT-Planungsrat und Normenkontrollrat haben gemeinsam einen E-Government-Prüfleitfaden verfasst. Er soll dazu beitragen, dass die technische Umsetzung von Informations- und Meldepflichten bei der Erarbeitung bzw. Änderung von Gesetzen von Anfang an bedacht wird. Dies ist ein sinnvoller Ansatz. Der Prüfleitfaden sollte zumindest mittelfristig in die Geschäftsordnungen von Bund und Ländern aufgenommen und damit verbindlich gemacht werden.
Kostentransparenz zu schaffen: Die Kontrolle der Bürokratiekosten gestaltet sich bisher schwierig. Erst seit März dieses Jahres hat der Normenkontrollrat ein Mandat für die Ex-post-Schätzung der Folgekosten und der Zielerreichung von Gesetzen. Wichtig wäre es, diese Schätzungen offenzulegen und Gesetze auf dieser Grundlage gegebenenfalls auch tatsächlich nachzubessern.





Keine Zeit verstreichen lassen

Besonders hohe Bürokratiekosten verursachen zurzeit die steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Nach wie vor blockiert der Bundesrat die geplante Verkürzung von heute zehn auf zunächst acht und später dann sieben Jahre – zum Schaden der Unternehmen. Noch besteht die Chance, die Gesetzesinitiative in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.







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