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Keine Benachteiligung des Mittelstandes beim Zahlungsverzug!

Keine Benachteiligung des Mittelstandes beim Zahlungsverzug!
Vor der morgigen Anhörung im Rechtsausschuss, in der es um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht geht, fordert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes Felix Pakleppa eine Regelung, die zu keiner Verschlechterung der Situation der mittelständischen Unternehmen in Deutschland führt.





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Tagesgeld für Unternehmer, auch GmbH oder OHG‘s

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Tagesgeld hat keine Laufzeiten, keine Kündigungsfristen und einen festen Zinssatz der nicht selten 200% über dem eines Sparbuchs liegt. Wobei in den Genuss eines Sparbuchs kommt man als GmbH oder OHG ja sowieso nicht. Und das es irgendwo noch Guthabenzinsen auf einem Geschäftskonto.....

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Pakleppa wörtlich: "Das ist der mittelstandsfeindlichste Gesetzentwurf, den wir in dieser Legislaturperiode auf den Tisch bekommen haben. Die vorgesehenen Änderungen führen zu deutlich längeren Zahlungsfristen als dies derzeit der Fall ist, so dass das eigentliche Ziel der umzusetzenden EU-Richtlinie konterkariert wird.





Im Ergebnis wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung der Zahlungsverzug im werkvertraglichen Geschäftsverkehr nicht bekämpft und würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Vielmehr wird durch die geplanten Änderungen der Zahlungsverzug weiter befördert, indem es Auftraggebern erleichtert wird, Zahlungsfristen zu verlängern. Die Bauwirtschaft fordert daher, dass die derzeit im Werkvertragsrecht geltenden Regelungen zur Abnahme, Fälligkeit sowie zur Zahlungsfrist von Schluss- und Abschlagsrechnungen zumindest nicht zu Lasten der Auftragnehmer verändert werden. Die vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft dürfen nicht für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden, als dieses ohnehin bereits der Fall ist. Das Ziel der Richtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ad absurdum geführt werden."







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