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Wer Bauleistungen erbringt, hat sich an die Bau-Tarifverträge zu halten

 Wer Bauleistungen erbringt, hat sich an die Bau-Tarifverträge zu halten
SOKA-BAU
Bildrechte/-quelle: SOKA-BAU
Der Zentralverband der deutschen Elektrohandwerke (ZVEH) hat gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Der Grund: Dem elektrohandwerklichen Verband sind die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärten Bau-Tarifverträge ein Dorn im Auge.





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Denn diese führen dazu, dass sich alle Betriebe des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes, die zu mehr als 50 Prozent - bezogen auf die Arbeitszeit - bauliche Tätigkeiten ausführen, an den tariflichen Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft beteiligen müssen.

Tarifvertrag unmissverständlich

Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) listet diese Tätigkeiten detailliert und unmissverständlich auf. Das bedeutet: Führt ein Betrieb des Elektrohandwerks überwiegend bauliche Tätigkeiten aus, so ist er - wie andere Baubetriebe auch - verpflichtet, die Beiträge für die Sozialkassenverfahren an SOKA-BAU zu entrichten. Betriebe, die sich dieser Pflicht entziehen, verschaffen sich gegenüber solchen Betrieben, die ordnungsgemäß ihre Sozialkassenbeiträge entrichten, auf unrechtmäßige Weise einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Elektrobetriebe machen mehr Tiefbau

Der ZVEH argumentiert zudem recht verwegen, neue Marktgegebenheiten (Stichwort Energiewende) hätten dazu geführt, dass Elektriker mehr und mehr (Tiefbau-)Bauleistungen erbringen müssten, um ihr eigentliches Handwerk erledigen zu können. Das heißt im Klartext: Elektrohandwerkliche Betriebe führen verstärkt Bauleistungen aus - in aller Regel mit Fachkräften, die in Baubetrieben ausgebildet wurden. Die tariflichen Sozialkassenbeiträge sollen diese Betriebe, so sieht es der ZVEH, aber nicht entrichten. Mögliche Folge: Sie wären Baubetrieben im Wettbewerb immer eine Nasenlänge voraus.







Die Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

Die tarifvertraglich geregelten Verfahren, die SOKA-BAU im Auftrag der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft umsetzt, gleichen Nachteile aus, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Bauwirtschaft durch branchenspezifische Arbeitsbedingungen entstehen. Im Einzelnen sind dies: die Sicherung von Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer, eine überbetriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer sowie die branchenweite Finanzierung der Berufsausbildung. Die Beiträge in Höhe von derzeit 19,80 Prozent der Bruttolohnsumme für gewerbliche Arbeitnehmer in den alten Bundesländern entrichten die Arbeitgeber. Durch Erstattungsleistungen in den einzelnen Leistungsbereichen erfolgt ein Rückfluss der Gelder an Arbeitgeber und Arbeitnehmer.







Adresse:
SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 707-2100
Fax.: 0611 707-4587
E-Mail.: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

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