20 Wirtschaftsverbände zum neuen Rundfunkgebührenmodell.
ie Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat den Verbänden die Möglichkeit eingeräumt, im Vorfeld
der Anhörung am 11. Oktober 2010 zum Arbeitsentwurf fünfzehnter
Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung zu beziehen. Dieser Gelegenheit kommen die
unterzeichnenden Wirtschaftsverbände nach und legen mit ihrer gemeinsamen
Stellungnahme dar, welche Eckpunkte
Artikel lesen
Der Fahrradanhänger ist eine Gefahr für Ihre Kinder
Lediglich drei sehr teure Modelle schneiden gut ab, ein Modell ist befriedend. Die anderen liegen klar dahinter. 5 Anhänger schneiden mangelhaft ab.
Der Anhänger von Froggy erwies sich im Text als so unsicher das die Tester bereits vorab warnten. Der Hersteller hat de.....
Die beteiligten Verbände haben sich zu einer gemeinsamen Stellungnahme entschlossen,
um die Bedeutung des Themas für die Wirtschaft insgesamt zu verdeutlichen. Die
vorliegende Stellungnahme verdeutlicht die aus Sicht der Wirtschaft existenziellen Eckpunkte
für ihre Beteiligung an einem neuen Rundfunkfinanzierungsmodell.
Über die gemeinsame Stellungnahme hinaus werden die Beteiligten zusätzlich ihr
spezifisches Interesse in der Anhörung vorbringen.
Grundsätzliches
Die Neuordnung der öffentlichen Rundfunkfinanzen darf nicht zu einer zusätzlichen
Belastung der Beitragszahler und zu einem weiteren Anstieg des
Gesamtbeitragsaufkommens führen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen
ihre Sparanstrengungen fortsetzen.
Die Wirtschaft leistet mit einem Betrag von jährlich rd. 450 Mio. (rd. 6%) bereits einen
angemessenen Anteil an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies muss
auch weiterhin die Obergrenze bleiben. Nach den Regelungen im Arbeitsentwurf des 15.
RÄStV würde sich die derzeitige Belastung von rund 450 Mio. /Jahr nach konservativen
Schätzungen auf mindestens 800 Mio. ab dem Jahr 2013 nahezu verdoppeln.
Der Wechsel von einem geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell
ist im Grundsatz richtig, baut Bürokratie ab und ermöglicht eine ausgewogenere Verteilung
als das bisherige Modell. Grundsätzlich ist zudem festzuhalten, dass das neue Modell nur
dann breite gesellschaftliche Akzeptanz finden wird, wenn es keine Systemwidrigkeiten und
Angebot der Wirtschaft
§§ 5 und 6 des Arbeitsentwurfs fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedürfen einer
grundlegenden Überarbeitung entsprechend den oben genannten Eckpunkten.
Die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbände bieten an, nach Abschluss der Anhörung
in einen Dialog mit den Ländern zu treten, um gemeinsam über ein Modell entsprechend den
Eckpunkten zu beraten. Hierzu bedarf es zunächst jedoch der Offenlegung der den Ländern
vorliegenden und ihren Modellüberlegungen zugrundeliegenden Daten.