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MDK Rheinland-Pfalz strebte 30 Prozent der Pflegegutachten nach Aktenlage an

MDK Rheinland-Pfalz strebte 30 Prozent der Pflegegutachten nach Aktenlage an
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) hat Zielvorgaben gemacht, wonach 30 Prozent der Pflegefälle nach Aktenlage zu begutachten waren. Dies ergaben Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Aus internen Unterlagen des MDK vom Mai 2012 geht hervor, dass im Durchschnitt "eine Aktenlagebegutachtung von 30 Prozent in jedem Beratungs- und Begutachtungszentrum" anzustreben sei. Im Juli 2012 wurde nach einem weiteren internen Protokoll das angestrebte Ziel erreicht: Der Durchschnitt zur Aktenlagebegutachtung liege "mittlerweile bei 30 Prozent".





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Schaue ich heute sind die all diese Firmen untergegangen. Nur 4 Elektriker sind am Ort geblieben. 2 echt große und 2 kleine. 4 weitere sind eher in Nischen wie Geräteservice für Hausgeräte. Auch die 3 Lampengeschäfte gibts nicht mehr, aber die lohnten sich damals nur wei.....

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Zielvorgaben wie diese stoßen in der Politik auf Kritik. Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte gegenüber "Report Mainz": "Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, Zielvorgaben, Quoten, Zielmargen, die gehen gar nicht. Und wenn mir so etwas deutlich wird und mir der Nachweis geliefert wird, dass es, was die Begutachtung angeht, auch die Aktenlagebegutachtung angeht, eine Zielvorgabe gibt, an die man sich dann auch noch hält, dann habe ich auch schon ganz große Zweifel, ob die Unabhängigkeit der Begutachtung tatsächlich so gelebt wird, wie ich es für richtig halte." Schweitzers Ministerium ist für die Rechtsaufsicht über den MDK zuständig. Das Ministerium hat inzwischen eine Stellungnahme vom MDK angefordert und erhalten. Weitere Gespräche würden folgen, sagte das Ministerium.

Der Sozialrechtler Prof. Ingo Heberlein befürchtet bei solchen Zielvorgaben Nachteile auch für die Patienten: "Diese Vorgabe ist also einmal gesetzwidrig, weil nämlich das Gesetz vorsieht, dass in der Regel Begutachtungen nach häuslicher Situation zu erfolgen haben, sich also der Gutachter zum Versicherten hinzubegeben hat. Zum Zweiten, dass nur in Ausnahmefällen Gutachten nach Aktenlage erstellt werden. Bei 30 Prozent, das ist keine Ausnahmesituation mehr." Außerdem, so Heberlein, sei es nicht akzeptabel, dass so etwas als dienstlich verpflichtende Vorgabe an Gutachter gemacht werde. Die Gutachter würden dadurch in ihrer Unabhängigkeit unmittelbar angegriffen, weil sie nicht mehr nach ihrem medizinisch-pflegerischen Gewissen entscheiden könnten.





Der MDK antwortete auf die Frage nach Vorgaben zur Begutachtung nach Aktenlage nur vage. Der Verwaltungsrat schließe seit Jahren Ziele mit der Geschäftsführung ab, "die sich je nach Aufgabengebiet in den Zielvereinbarungen einzelner Mitarbeiter wiederfinden. Die Ziele im Bereich der Pflegebegutachtung sind seit Jahren unverändert."

"Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten? - Der Kampf um die Pflegestufe", eine Reportage von "Report Mainz", 11. August 2014, 21.50 Uhr im Ersten.

Quelle Redaktion "Report Mainz"

www.reportmainz.de





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