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Verpackungsentsorgung über Branchenlösungen nimmt weiter zu

Verpackungsentsorgung über Branchenlösungen nimmt weiter zu
Die Vollständigkeitserklärung (VE) hat die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verpackungsabfällen weiter stabilisiert. In 2011 haben rund 3.580 Unternehmen in ihrer VE nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr bringen.





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Zusätzlich haben sich ca. 53.000 Unternehmen an den dualen Systemen beteiligt. Wie die aktuelle Auswertung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) belegt, hat sich der Anteil der Verpackungstonnage, der über sogenannte Branchenlösungen entsorgt wird, gegenüber 2010 noch einmal leicht erhöht - auf fast 14 Prozent in 2011. „Daher sollte die vom Gesetzgeber ausdrücklich beschlossene Alternative zu dualen Systemen auch im geplanten Wertstoffgesetz grundsätzlich weiter bestehen bleiben,“ so DIHK-Umweltexperte Armin Rockholz

Für den DIHK, der das VE-Register führt, belegen die Zahlen, dass gute Ergebnisse ohne großen Bürokratieaufwand machbar sind. "Denn diese schlanke und vor allem mittelstandsfreundliche Vollständigkeitserklärung ist am Ende auch sehr effizient," resümiert Rockholz





Demgegenüber würden mit dem geplanten Wertstoffgesetz, das eine umfassendere VE und eine staatlich gelenkte Stelle vorsieht, zwangsläufig die Bürokratiekosten für jedes Unternehmen um ein Vielfaches erhöht. So käme auf die Unternehmen ein weiterer Registrierungsaufwand zu, mit dem sie ihre Beteiligung bei den dualen Systemen nachweisen müssten. Dies sei nicht erforderlich, so Rockholz, bringen doch die rund 3.580 VE-pflichtigen Unternehmen über 90 Prozent der Tonnage aller heute bereits an den dualen System beteiligen Unternehmen in Verkehr. Vor dem Hintergrund ohnehin steigender Energiepreise sowie der aktuellen Schulden- und Eurokrise in Europa wären stattdessen bei einer Novelle der Verpackungsverordnung spürbare Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen erforderlich.

Auch für die VE sieht Umweltexperte Rockholz weiteres Deregulierungspotenzial. Gewerbliche Verkaufsverpackungen, die nur rund 2 Prozent der VE-Verpackungstonnage ausmachen, sollten gänzlich ausgenommen werden. Zudem muss die Bagatellgrenze, unterhalb der die Unternehmen keine Erklärung abgeben müssen, deutlich angehoben werden. Das gilt insbesondere für Glas, da hier 10 Prozent der Betriebe für rund 86 Prozent der Verpackungen verantwortlich ist.

Die aktuelle Auswertung finden Sie unter www.dihk.de.





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