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Einhaltung von BGV A3, VDE-Bestimmungen und VdS-Richtlinien

Einhaltung von BGV A3, VDE-Bestimmungen und VdS-Richtlinien
Unternehmen in Deutschland unterliegen zahlreichen gesetzlichen und – sofern eine Zertifizierung vorliegt – normativen Forderungen. Mit Einführung der neuen VdS-Richtlinie 2871 im Januar 2005 muss die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen erfolgen!





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Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) BGV A3 wurden durch die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet und verabschiedet. Die BGV A3, welche erstmalig am 1. April 1979 in Kraft trat, konkretisiert die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und hat aufgrund eines Artikels im Sozialgesetzbuch VII sogar Gesetzescharakter. So werden der Unternehmer und die Führungskraft im Rahmen ihrer Pflichtenübertragung persönlich im Falle eines Unfalls im Zusammenhang mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln haftbar gemacht.

Die VDE-Bestimmungen und die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegebenen DIN-Normen kommen bei der Errichtung und dem Betrieb elektrischer Anlagen zum Einsatz. Bei den VDE-Bestimmungen handelt es sich um anerkannte Regeln des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE), deren Einhaltung prinzipiell freiwillig ist. Doch wie auch schon bei der BGV A3 kann eine Vernachlässigung oder Nichteinhaltung der VDE-Bestimmungen im Schadensfall zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.






Hinsichtlich der Prüfpflicht elektrischer Anlagen durch die Feuerversicherer kommen die VdS-Richtlinien zum Tragen. Die VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind unter einem streng juristischen Blickwinkel Regelungen einer rein privatrechtlichen Einrichtung, wodurch ihre Einhaltung grundsätzlich den Unternehmen freigestellt ist. Jedoch werden bei einem genauen Blick in die Richtlinien Querverweise auf die jeweiligen DIN VDE-Bestimmungen ersichtlich, wodurch die Konsequenzen bei einer Vernachlässigung oder Nichteinhaltung der VdS-Richtlinien mit denen der DIN VDE-Bestimmungen gleichzusetzen sind.

Mit der Einführung der neuen VdS-Richtlinie 2871 muss jede Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen erfolgen und muss entsprechend der VdS 2871 durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen ist in der Regel Gegenstand des Feuerversicherungsvertrages für gewerblich genutzte Gebäude. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sowie die Pflichten und Aufgaben von VdS-anerkannten Sachverständigen sind in der Verfahrensrichtlinie „Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen (VdS 2228)“ eindeutig festgelegt. Diese Verfahrensrichtlinie beinhaltet unter anderem, detaillierte Informationen bezüglich der mindestens erforderlichen Messinstrumente, welche ferner auch bei Prüfung eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus liefert sie eindeutige Aussagen, wie die Prüfung durchzuführen und die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren sind. Zu den Bestandteilen der Prüfung zählen neben einer Funktionsprüfung und Messungen, auch Temperaturmessungen und eine Besichtigung der gesamten elektrischen Anlage.

So unterschiedlich die beschriebenen Richtlinien und Forderungen schon aufgrund ihrer ursprünglichen Ausrichtung auch sein mögen, so haben sie doch eine Gemeinsamkeit – es bedarf in jedem Fall einer Dokumentation der Prüfungsergebnisse.
Darüber hinaus wird unabhängig davon, um welche Prüfung es sich handelt, mittels der regelmäßigen Überprüfungen der Anlagen, die Verfügbarkeit der jeweiligen Anlage gesichert und sogar erhöht.

Unterstützung bei der Planung und Dokumentation jeglicher Art von Prüfungs-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten bieten Softwarelösungen, die einerseits Prüffristen sowie Prüftermine aufzeigen und andererseits Aufzeichnungen beziehungsweise eine lückenlose Historie ermöglichen. Im optimalen Fall verfügt die eingesetzte Softwarelösung noch über die Funktionalität einer automatisierten Terminierung der nächstfälligen Prüfungen, wodurch der administrative Aufwand für die zuständigen Mitarbeiter signifikant reduziert werden kann. Der webbasierte BITE TPM-Manager – die innovative Wartungsmanagement Software der Business IT Engineers – erfüllt eben jene Anforderungen hinsichtlich Planung, Dokumentation und lückenloser Nachweisführung!








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