Es gibt sie, diese Täter, bei denen sich psychiatrische Gutachter ganz sicher sind. Bei denen sich nicht nur die Öffentlichkeit wünscht, sie mögen nie wieder in Freiheit leben, weil sie dann höchstwahrscheinlich rückfällig würden.
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Aber zunehmend sitzen auch Menschen hinter Gittern, die nach verbüßter Strafe eigentlich ein Recht auf ein normales Leben hätten. In Zeiten, in denen man fast jedes missbrauchte und/oder getötete Kind beim Namen kennt, seine Geschichte, sein Leiden, klaffen subjektiv empfundene Kriminalität und objektive weit auseinander. Wir leben nicht in einer immer gewalttätigeren Welt - zumindest nicht in Deutschland.
Einen Menschen sein Leben lang einzusperren, kann nur das allerletzte Mittel sein. Kriminologen der Universität Bochum haben 2008 festgestellt, dass von 67 als "besonders gefährlich" eingestuften Tätern, die aus rechtlichen Gründen dann doch nicht sicherungsverwahrt wurden, lediglich drei in Freiheit wieder gewalttätig wurden. Gutachter kennen ihre Grenzen nur all zu gut und weisen auch darauf hin. Bleibt zu hoffen, dass die im Bundesjustizministerium vorbereitete Reform nicht primär der öffentlichen Sicherheitshysterie folgt, sondern den Menschenrechten.