Mitte Mai verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und will so die Sicherungssysteme für die Einlagen der Bankkunden krisenfester machen. Denn aufgrund der durch die Finanzkrise ausgelösten Verunsicherungen der Bankkunden bestand Handlungsbedarf.
70 Prozent der Befragten einer Umfrage sind davon überzeugt das man autonome Autos bereits heute kaufen kann. Die Autoindustrie glaubt das 2050 bereits 70% der Neufahrzeuge autonom fahren können. Jedoch würde das nicht viel an der Anzahl der Verkehrstoten ändern.
Ab Juli 2009 wird die Mindestdeckung für die Einlagen der Bankkunden, die derzeit bei 20.000 Euro liegt, auf 50.000 Euro angehoben; ab Januar 2011 dann auf 100.000 Euro. Ebenfalls wird die Verlustbeteiligung der Sparer von 10 Prozent abgeschafft, so dass diese im Fall einer Pleite ihr Geld demnach zukünftig in voller Höhe erstattet bekommt und nicht nur zu 90 Prozent.
Zudem soll der Anleger, dessen Bank von der Pleite betroffen ist, sein Geld erheblich schneller zurückerhalten als bisher, denn die Auszahlungsfrist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) von drei Monaten auf allerhöchstens 30 Tage verkürzt.
Alle Banken sind Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Bei der EdB handelt es sich um die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform.
Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden nicht geschützt.
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Neben dieser gesetzlichen Einrichtung sind die meisten privaten Banken zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Er haftet für Schäden, die nicht von der EdB getragen werden.