gutachter login

„CE-geprüft“ als Werbung nicht zulässig, da irreführend

„CE-geprüft“ als Werbung nicht zulässig, da irreführend
Als Produzent eines bestimmten Produkts ist man darauf bedacht, das eigene Produkt so in den Horizont der Wahrnehmung der Verbraucher zu rücken, dass diese ihre Kaufentscheidung auch zu Gunsten des eigenen Produkts fällen. Neben ansprechenden Designs, Renommé und Funktionalität spielt vor allem aber auch die Qualität eine große Rolle. Verbraucher legen großen Wert darauf, dass die erworbenen Produkte eine bestimmte Qualitätsstufe erreichen und wissen dies im besten Fall gern von einer unabhängigen Stelle gesichert.





Artikel lesen
Firmengründung in China oder Hongkong

Firmengründung in China oder Hongkong

Wer in China oder im asiatischen Raum gründen will, wird sich oft für den Standort Hongkong entscheiden. Die Stadt ist vergleichsweise günstig gelegen und international einfach zu erreichen. Sie ist Teil Chinas aber hat durch ihre Geschichte ein Rechtssystem das in Großbritan.....

mehr Infos



So könnten Verbraucher auch annehmen, ein mit dem Aufdruck „CE-geprüft“ versehenes Produkt könnte von einer unabhängigen Stelle überprüft und für sicher oder gut eingestuft worden sein.

Dies besagt die CE-Kennzeichnung jedoch gerade nicht. Sie ist lediglich eine Information des Herstellers, er habe sich an die geltenden EU-Richtlinien gehalten. Dass dies auch der Fall ist, wird jedoch nicht überprüft.

Deshalb ist die Kennzeichnung „CE-geprüft“ nicht nur falsch, sondern auch irreführend, was am 13.11.2008 auch das LG Stendal (31 O 50/08) bestätigte.





Ausschließlich das CE-Kennzeichen in Verbindung mit einer vierstelligen Zahl weist darauf hin, dass in das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren eine benannte Stelle mit eingebunden wurde.


Fazit:
Versehen Sie Ihre Produkte ausschließlich mit dem reinen CE-Kennzeichen – ggf. in Verbindung mit der Nummer, die auf die eingeschaltete Stelle aufmerksam macht – und nicht mit dem Aufdruck „CE-geprüft“!
Um festzustellen, ob Ihr Produkt bestimmten Richtlinien zu entsprechen hat und welche dies im Einzelfall sind, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden!

www.designvocat.com





zurück>


Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen








Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten