gutachter login

Energieausweis wird Pflicht und bietet

Energieausweis wird Pflicht und bietet
Ab 1. Juli müssen bestimmte Eigentümer von Wohnungen und Häusern einen Energieausweis vorweisen. Damit wird ein Teil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung umgesetzt. Die Idee ist gut, die Umsetzung jedoch nicht. Der neue





Artikel lesen
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit

Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit

Das Gericht hat dem Kläger allerdings darin Recht gegeben, das selbst die verklausulierte Ankündigung eines Sachverständigen gegen eine Partei klageweise vorzugeben, grundsätzlich geeignet sein den Eindruck der Befangenheit zu erzeugen. Die Partei muss möglich weise bef&u.....

mehr Infos



Energieberater treiben Missbrauch im Internet

Erster Wildwuchs ist nun im Internet zu finden. Dort werden
Energieausweise für 15 Euro angeboten. „Ferndiagnosen
über das Telefon oder Internet können nicht annähernd die
Energieeffizienz einer Immobilie wiedergeben. Durch die jetzige
Regelung kann dem Mieter oder Käufer auf einfache Art
ein klimafreundliches Objekt vorgegaukelt werden. Hier muss
der Gesetzgeber dringend nachbessern", so Helge-Lorenz
Ubbelohde vom Bundesverband der öffentlich bestellten und
vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (BVS). Der
BVS hat immer wieder darauf hingewiesen, dass eine gesicherte
Information über die Energieeffizienz für lau nicht zu
haben ist. Nur Objektbesichtigungen vor Ort durch einen
qualifizierten Sachverständigen geben Aufschluss über den
Energiebedarf oder –verbrauch. Billigangebote sind
schlichtweg unseriös.
Bei der Vergabe der Energieberater-Lizenzen werden die
vermeintlichen Energieexperten nicht streng genug geprüft.
Als Folge dürfen sich Personen als Energieberater bezeichnen,
deren Interesse der wirtschaftliche Profit und nicht die
seriöse Beratung ist.
Interessenten von Immobilien sollen mit Hilfe des Energieausweises
künftig schon im Voraus erkennen können, welche
Energiekosten auf sie zukommen werden. „Mit der jetzigen
Regelung können sich Mieter und Käufer nicht darauf
verlassen, dass der vorgelegte Energieausweis auch tatsächlich
Aussagekraft hat", macht Ubbelohde aufmerksam.

meldet der:
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter
sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.





Energieberater





zurück>


Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen








Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten