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Reform der Unternehmensbesteuerung – Mittelstandslücke schließen

Reform der Unternehmensbesteuerung – Mittelstandslücke schließen
Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Steuerausschusses des Wirtschaftsbeirats Bayern in München zum Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensteuer forderten der Ausschussvorsitzende Rolf von Hohenhau und Toni Hinterdobler, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, erhebliche Nachbesserungen.





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Wie nennen Sie Ihre Rechnung ?

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Der Wirtschaftsbeirat begrüßt die geplante Senkung der Steuersätze. Die Entlastungen werden vor allem bei den Kapitalgesellschaften zu einer verbesserten Innenfinanzierung und damit zu Wachstums- und Beschäftigungsimpulsen führen. Die geplanten Gegenfinanzierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Herabsetzung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) auf 100 Euro, die Abschaffung der degressiven Afa, die Einschränkung des Verlustabzugs sowie die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Grundstückpachten und aller Zinsen belasten jedoch, so Rolf von Hohenhau, gerade auch den Mittelstand erheblich.

Der Wirtschaftsbeirat Bayern schlägt unter anderem folgende Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs zur Reform der Unternehmensteuer vor:

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Verkürzung der Abschreibungsdauer für den Sammelposten GWG auf 2 Jahre.

Thesaurierungsbegünstigung
Das Instrument des nicht entnommenen Gewinns muss so ausgestaltet werden, dass auch kleineren Personenunternehmen eine Nutzung möglich wird. Entnahmen sind daher bis zu einem Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro zuzulassen ohne dass eine Nachversteuerung erfolgt. Personenunternehmen wären sonst gegenüber Kapitalgesellschaften um bis zu 60% höher belastet. Eine Steuerbegünstigung für im Unternehmen belassene Gewinne muss auch für die Einnahme-Überschussrechnung möglich sein.

Mantelkäufe
Im Zusammenhang mit Sanierungen und Umstrukturierungen muss es auch künftig möglich sein, Verlustverrechungen vornehmen zu können.

Investitionsabzugsbetrag
Erhöhung der Betriebsvermögensgrenze von 210.000 Euro auf 400.00 Euro. Ansonsten können zu wenige Betriebe von der vorgesehenen Ansparrücklage profitieren, weil die Größengrenzen viel zu eng gesteckt sind.

Abbau der Bürokratiekosten/Steuervereinfachung
Alleine die Bürokratiekosten bei der Änderung der Sofortabschreibung gering¬wertiger Wirtschaftsgüter (GWG) führt bei den Unternehmen zu 180 Millionen Euro Mehraufwand pro Jahr. Alle Reformmaßnahmen müssen deshalb auch die Bürokratiekosten der Unternehmen stärker berücksichtigen.








Der bisherige Gesetzesentwurf zur Reform der Unternehmensteuer sei, so der Wirtschaftsbeirat der Union, kein Beitrag zur Steuervereinfachung, sondern führe insgesamt zu einer zusätzlichen Verkomplizierung des Steuerrechts in Deutschland. Korrekturen am Gesetzentwurf seien nötig und durchaus im Rahmen des Finanzierungstableau’s, insbesondere angesichts der zu erwartenden Steuermehreinnahmen, zu stemmen.

www.wbu.de





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