Sachsen lässt Sachverständige für Altlasten durch Industrie- und Handelskammern auf Qualität prüfen
Ab sofort ist es in Sachsen möglich, seine Befähigung als Altlasten-Sachverständiger feststellen und beurkunden zu lassen. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath hat eine Verordnung unterschrieben, wonach die drei sächsischen Industrie- und Handelskammern Sachverständige für Altlasten aus ganz Deutschland auf ihre Qualifikation prüfen können. Überprüft werden Fachwissen, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Für Behörden und Kommunen sowie für Eigentümer einer Altlastenfläche ist der per Urkunde dokumentierte Befähigungsnachweis ein wichtiges Kriterium, um qualifizierte Sachverständige erkennen und einsetzen zu können.
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Sachsen ist das zweite Bundesland (nach Nordrhein-Westfalen), das einen solchen Eignungsnachweis der Sachverständigen nicht durch staatliche Behörden, sondern durch kompetente Dritte feststellen lässt.
In Sachsen wurden seit Anfang der neunziger Jahre rund 27 000 Altlasten erfasst. 2428 dieser Flächen sind bereits saniert oder befinden sich in der Sanierungsphase. Mit Hilfe der geprüften Sachverständigen werden Behörden entlastet und die Altlastensanierung auf guter fachlicher Grundlage beschleunigt.
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