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Fahrlässig: Schlüssel im Briefkasten

Fahrlässig: Schlüssel im Briefkasten
Wer sein Auto bei einer Werkstatt abstellt und den Wagenschlüssel in den Briefkasten der Firma wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz.





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Wer sein Auto bei einer Werkstatt abstellt und den Wagenschlüssel in den Briefkasten der Firma wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn Schlüssel und Pkw gestohlen werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle. Ein Mann hatte seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer, wie verabredet, in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw jedoch weg.
Der bestohlene Besitzer wollte den Schaden von seiner Kaskoversicherung ersetzt haben. Da diese sich weigerte, zog der Mann vor Gericht. Die Richter entschieden: Die Kaskoversicherung des Autobesitzers braucht nicht zu zahlen, da dieser „grob fahrlässig“ handelte. Ihn trifft ein hohes Maß an Mitschuld. Der Mann stellte seinen Wagen auf einem Gelände ab, das frei zugänglich und gut zu beobachten war. Zudem warf er den Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten, der nicht besonders gesichert war und sich in unmittelbarer Nähe des Wagens befand. „Der Kläger hätte ohne weiteres erkennen können, dass dieser Briefkasten keinesfalls ein sicherer Aufbewahrungsort ist“, betonte das Gericht. Das übersichtliche, offene Gelände machte es dem Dieb darüber hinaus leicht, den Autobesitzer beim Abstellen des Wagens und Einwerfen des Schlüssels unbemerkt zu beobachten. Daher muss der Mann den Schaden selbst tragen.
Aktenzeichen 8 U 182/04, Oberlandesgericht Celle





www.oberlandesgericht-celle.de





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