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Geldinstitute müssen Immobilien-Gutachten zahlen - Neues Gerichtsurteil

Geldinstitute müssen Immobilien-Gutachten zahlen - Neues Gerichtsurteil
Die Kosten zur Wertermittlung einer Immobilie dürfen Geldinstitute nicht mehr auf ihre Kunden abwälzen. Nun können Betroffene ihr Geld zurückfordern.





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Ausgeliefert – deutsches Handwerk

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Schaue ich heute sind die all diese Firmen untergegangen. Nur 4 Elektriker sind am Ort geblieben. 2 echt große und 2 kleine. 4 weitere sind eher in Nischen wie Geräteservice für Hausgeräte. Auch die 3 Lampengeschäfte gibts nicht mehr, aber die lohnten sich damals nur wei.....

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Für die Anfertigung eines Wertgutachens für eine Eigentumswohnung forderte die Bausparkasse Wüstenrot vom Kunden 520,00 Euro. Die Bewertung ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens. Egal, ob sie den Kredit später wirklich auszahlt. Der Kunde durfte in das von ihm bezahlte Gutachten nicht einmal einen Blick werfen. Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt. MIT ERFOLG ! Das Landgericht Stuttgart kippte die Klausel: Die Kosten zur Wertermittlung einer Immobilie dürfen Geldinstitute nicht mehr auf ihre Kunden abwälzen. Nun können Betroffene ihr Geld zurückfordern. Einen Musterbrief dafür finden Sie Sie unter: www.vz-nrw.de in der Rubrik PRESSE bzw. unter: www.vz-nrw.de/mediabig/34222A.rtf



So geht es in der Regel zu, wenn Geldinstitute für so genannte Beleihungswertgutachten zur Kasse bitten. Per Allgemeiner Geschäftsbedingung gestehen sich die Geldverleiher das Recht für das kundenfeindliche Prozedere zu. Dabei geben sie, wie etwa Wüstenrot, offen zu, dass die „Gutachten ausschließlich für interne Zwecke erstellt" werden. Damit soll nun nach dem Urteil des Landgerichtes Stuttgart Schluss sein. Durch die beanstandete Klausel „wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt", monierten die Richter. Denn Kosten dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, „indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden". Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem „nur im eigenen Interesse des Verwenders" der Klausel liege, verneinten die Richter die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren.



Werden die Kosten für die Wertermittlung in Folge der Entscheidung zukünftig im Effektivzins eingerechnet und ausgewiesen, ergibt sich nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW für Kunden eine bessere Vergleichbarkeit der am Markt angebotenen Konditionen. Das gilt insbesondere für Institute, die schon heute auf Entgelte für Gutachten verzichten.



Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in den vergangenen Jahren Hunderte von Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, „das Geld zurückzufordern".



Damit Ansprüche nicht verjähren, sollte Banken und Bausparkassen frühzeitig die Rückforderung bekannt gegeben werden.



Thomas Garthe, Leiter der Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen in Fürth, weist zudem darauf hin, dass Kunden auch sog. externe und unabhängige Gutachter für die Bewertung der Immobilie beauftragen können. Auch diese Kosten sind dann von den Geldinstituten zu zahlen. Der Kunde sollte das aber vor Beauftragung eines Gutachters mit seinem Geldinstitut abklären und schriftlich bestätigen lassen.







www.vz-nrw.de/mediabig/34222A.rtf





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