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Geplante Honorarordnung für Architekten

Geplante Honorarordnung für Architekten
Im Bundeswirtschaftsministerium findet heute die Anhörung zur geplanten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) kritisiert in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen als nicht praxistauglich.





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Laut Neufassung der Gebührenordnung sollen nicht mehr alle
Leistungen nach der HOAI vergütet werden. Ein Nebeneinander
von frei auszuhandelnden und preisgebundenen Leistungen
wäre die Folge. Auf Grund von Definitionslücken käme es
zusätzlich zu Abgrenzungsproblemen. Die Vertragspartner
könnten nicht mehr beurteilen, für welche Leistungen die HOAI
noch Anwendung findet. „Deutschland würde es mit einer Flut
von Gerichtsprozessen zu tun bekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium könnte die Klagewelle ganz einfach verhindern, indem es eine in sich schlüssige Honorarordnung vorlegt“, sagt der Präsident des BVS Roland R.
Vogel.






Der Gesetzentwurf sieht zudem ein sogenanntes Kaukostenmodell vor. Danach sollen Architekten und Ingenieure bereits vor der Planungsphase die anrechenbaren Kosten kalkulieren. Dies ist in der Praxis nicht durchführbar, da zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Kostenfaktoren noch nicht bekannt
sind.
Roland R. Vogel: „Die HOAI ist eine sinnvolle Vorgabe, um die Qualität der Leistungen von Architekten- und Ingenieurbüros zu sichern. Gebührenordnungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Freien Berufe in Deutschland. Dadurch wird der Wettbewerb rein über die Leistung und nicht über den Preis sichergestellt. Die Novellierung der Gebührenordnung darf kein Schnellschuss werden.“

www.bvs-ev.de





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