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Schimmelpilz in Gebäuden:

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Nach einer Studie der Universität Jena liegt in 21,9 Prozent aller deutschen Wohnungen ein Feuchte- / Schimmelschaden vor. Jede 2. Wohnung könnte mit (verstecktem) Schimmelpilzwachstum betroffen sein. Ein akutes Problem, das in den nächsten Jahren Gerichte, Anwälte und Sachverständige beschäftigen wird. Grund genug den Sachverständigen für Schadstoffe in Innenräumen, Dr. Gerhard Führer vom Institut peridomus aus Himmelstadt bei Würzburg, zu diesem Thema zu hören

Würzburg/ Wenn Menschen völlig verschiedener Berufsausbildung – jeder auf seinem Gebiet ein Spezialist – zusammenarbeiten, kann es schon mal zu Missverständnissen kommen. Daraus resultieren nicht selten Berührungsängste. Damit solche Probleme erst gar nicht aufkommen fand auf Initiative des Landesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Bayern (LVS Bayern) am 25. Januar ein Fachkongress für Richter, Anwälte und Sachverständige statt. Das Thema: „Zusammenarbeit von Gerichten, Anwaltschaft und Sachverständigen – (k)ein Problem?!“ Veranstaltungsort war die IHK Akademie in München. Rund 360 Teilnehmer überwiegend aus Bayern, aber auch aus ganz Deutschland, besuchten die Fortbildungsveranstaltung.

Neben der Kommunikation zwischen den an einem Gerichtsprozess beteiligten Berufsgruppen stand das Thema Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung im Mittelpunkt. Nach einer Studie der Universität Jena liegt in 21,9 Prozent aller deutschen Wohnungen ein Feuchte- / Schimmelschaden vor. Nach Expertenschätzung könnte auch jede 2. Wohnung mit (verstecktem) Schimmelpilzwachstum betroffen sein. Ein akutes Problem also, das wohl in den nächsten Jahren verstärkt Gerichte, Anwälte und Sachverständige beschäftigen wird. Grund genug den Sachverständigen für Schadstoffe in Innenräumen, Dr. Gerhard Führer vom Institut peridomus (www.peridomus.de) aus Himmelstadt bei Würzburg, zu diesem Thema zu hören. Führer referierte über „Schimmelbildung: Gesundheitsgefährdung und Sanierungsaufwand“. Laut Dr. Führer ist sichtbarer Schimmelpilzbefall im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge immer zu beseitigen. „Versteckter, also nicht-sichtbarer Befall wird erst mit Fachwissen und Untersuchungsmethoden erkennbar“, so der Experte. An verschiedenen Beispielen belegte er, wie versteckte Befälle in Hohlräumen, unter Fußböden, hinter Innendämmungen oder hinter Deckenpaneelen fachgerecht zu erkunden und zu sanieren

Nach Aussage des Baufachleiters des LVS Bayern e. V., Dipl.-Ing. (FH) Eduard Hartmann von Hartmann Schulz Partner in Würzburg (www.hartmann-schulz-partner.de), tritt Schimmelpilzbefall in Innenräumen häufig bei Kondensationsfeuchte durch Wärmebrücken auf. In diesen Fällen sei neben einer energetischen Sanierung auch immer eine stoffliche Sanierung des Schimmelpilzschadens vorzunehmen. Dies bedeutet, dass neben der Beseitigung der Wärmebrücken auch immer die Beseitigung des mit Schimmelpilz befallenen Baumaterials erfolgen muss. Denn, so der Experte, Feuchtigkeit trockne aus, der Schimmel aber müsse aktiv beseitigt werden. "Grundsätzlich ist die Ursache der Feuchte-Einwirkung als Grundlage für jeden Schimmelpilzbefall zu beseitigen." rät Hartmann.

Schimmelpilze können krank machen. Deshalb ist ein sichtbarer Befall immer zu sanieren. Problematisch wird es bei verstecktem Schimmelpilzbefall, weil hier die Gefahr nicht sichtbar ist. Nicht immer sind zur Problemlösung einfache Sanierungsmaßnahmen ausreichend. Bei starkem Schimmelwachstum oder wenn bei Laboruntersuchungen gefährliche Schimmelarten nachgewiesen werden, ist für die Sanierung ein Experte einzubeziehen. Falsche Schimmelpilzsanierung verursacht unnötige Kosten und mindert die Lebensqualität der Bewohner. Der Zusammenhang zwischen Innenraumqualität und gesundheitlichen Beschwerden wird immer deutlicher. Viele Studien belegen, dass die Menschen durch dichtere Bauweisen zur Energieeinsparung, durch vermehrtes Einbringen von chemischen Verbindungen und durch ein verändertes Nutzerverhalten in ihren Wohnungen erhöhten Belastungen ausgesetzt sind.

Zum Thema Begutachtungen durch den gerichtlichen Sachverständigen im Gerichtsprozess referierte der Wirtschaftsmediator und Bauanwalt Dr. Kainz aus München. Assessor Volker Schlehe, IHK München, sprach über die Aufsicht der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: „Diese weisen sich durch Qualität und Integrität aus.“ Wesentlich, so Schlehe, sei die ständige Wissensaktualisierung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Durch die Ausführungen von Führer und Hartmann wurde deutlich, wie wichtig der Kontakt zwischen Richtern und Sachverständigen in diesem Bereich ist. Daher forderte der vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München, Manfred Bohn, dazu auf, die Kommunikation untereinander zu pflegen, um Missverständnisse vorzubeugen und um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Als weiteres Ergebnis des Kongresses zeichnete sich ab, dass auch die Sachverständigen aus den Bereichen Bau, Naturwissenschaft/ Innenraumanalytik und Medizin für eine fachgerechte Lösung von Schimmelpilzproblemen kooperieren müssen.

Mitveranstalter des Kongresses waren das Oberlandesgericht München, die Industrie- und Handelskammer München, die Handwerkskammer München sowie die Rechtsanwaltskammer München. Eine ähnliche Veranstaltung ist in Würzburg geplant.





www.peridomus.de





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