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Datenschutzverstöße bei Internetauftritten von baden-württembergischen Firmen festgestellt

Datenschutzverstöße bei Internetauftritten von baden-württembergischen Firmen festgestellt
Daten sammeln liegt im Trend. AuchInternetseitenbetreiber in Baden-Württembergsind daran interessiert, mehr über ihre Nutzer zu erfahren. Für eine solche Datenverkehrsanalyse von Internetangeboten werden von verschiedenen Unternehmen Lösungen angeboten.Eine davon ist die kostenlose Software Google Analytics.





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Verkehrssicherheit per Gesetz

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70 Prozent der Befragten einer Umfrage sind davon überzeugt das man autonome Autos bereits heute kaufen kann. Die Autoindustrie glaubt das 2050 bereits 70% der Neufahrzeuge autonom fahren können. Jedoch würde das nicht viel an der Anzahl der Verkehrstoten ändern.

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Das Tool kann unter anderem den ungefähren Standort des PCs, die Besuchsdauer und -häufigkeit, die besuchten Bereiche einer Website, der verwendete Browser und das Betriebssystem erfassen, selbst wenn Monate dazwischen liegen. Ob der Einsatz dieser Software datenschutzrechtlich korrekt erfolgt, haben nun Mitarbeiter des Landesbeauftragtenfür den Datenschutz, Jörg Klingbeil, überprüft. Mit einer eigens dafür erstellten Prüfplattform wurden in den letzten Wochen insgesamt 12.205 Internetseiten untersucht, von denen 2.533 Google Analytics zur Beobachtung des Nutzerverhaltens einsetzten. Bei rund 65 Prozent dieser Webseiten wurden Mängel bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ermittelt. Bereits im September 2011 hatte der Landesbeauftragte in einer Pressemitteilungaufdie erfolgreichen Verhandlungen der deutschen Datenschutzbehörden mit der Firma Google Inc. und die dabei erzielten Verbesserungen für die Internetnutzer berichtet.





Das in diesem Zusammenhang erstellte und in der Zwischenzeit aktualisierte Informationsblattdes hamburgischen Datenschutzbeauftragten enthält Hinweise für den datenschutzkonformen Betrieb von Google Analytics, die auch für baden-württembergische Betreiber von Internetseiten gelten. „Die von uns ermittelten Webseitenbetreiber werden von uns angeschrieben und in einem ersten Schritt aufgefordert, die festgestellten Mängelzu beheben.Dazu gehört unter anderem, dass die Betreiber das Programm so anpassen, dass die von Google Analytics erfassten IP-Adressen verkürzt werden, bevor sie weiter verarbeitet werden.







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