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Energielabel für Heizgeräte ab 2015

Energielabel für Heizgeräte ab 2015
Energielabel
Neues Energielabel: Kennzeichnung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern wird zur Pflicht
In zwei Stufen führen die am 26. September 2013 in Kraft getretenen Verordnungen zur Energieeffizienzkennzeichnung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern ein neues Energielabel ein. Demnach müssen betroffene Produkte ab 2015 deutlich sichtbar mit Informationen zu ihrem Energieverbrauch versehen werden. Die Skala des vier Jahre gültigen Etiketts umfasst dabei zunächst die Klassen A++ bis G. Ab 2019 ist dann das von A+++ bis D reichende Etikett II zu verwenden.







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Kennzeichnung ermöglicht eine Einordnung


Seit Jahren schon wird die Energieeffizienz von Geschirrspülern, Kühlschränken und Waschmaschinen durch ein einheitliches Label gekennzeichnet. Dieses lässt den Verbrauch der Geräte auf den ersten Blick erkennen und macht so eine Einordnung überhaupt erst möglich. Heizgeräte und Warmwasserbereiter hingegen durften in der Vergangenheit ohne die entsprechenden Informationen beworben und verkauft werden. Mit Wirkung zum 26. September 2015 wird sich das jedoch ändern: Nach dem Verstreichen der zweijährigen Übergangsfrist wird die Angabe der Energieeffizienzklasse auch in diesem Segment zur Pflicht. Ein in die Gebrauchsanleitung integrierter Hinweis reicht dabei nicht aus. Vielmehr muss das sich auf die Klassen A++ bis G erstreckende Etikett künftig außen auf das Heizgerät angebracht werden - und zwar so, dass es für den Verbraucher gut zu sehen ist. Grundsätzlich ist die Kennzeichnung des Verbrauchs an sämtlichen Stellen verpflichtend, an denen auch Informationen zum Preis oder zur Technik angeführt werden. Gleiches gilt für das ab dem 26. September 2019 geltende Etikett II. Von diesen Regelungen weichen Werte und Daten für reine Warmwasserbereiter geringfügig ab: Das ab 2015 geltende Etikett I umfasst hier lediglich die Effizienzklassen A bis G. Eine Verschärfung der Kriterien findet bereits 2017 statt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verwendung des von A+ bis F reichenden Etiketts II verpflichtend.




Nicht alle Produkte sind betroffen


Von dieser Regelung betroffen sind sämtliche wasserbetriebene Zentralheizungsanlagen, die ihre Wärme mithilfe von Elektrizität, Heizöl oder Erdgas erzeugen. Hierzu zählen nicht nur herkömmliche Elektro-, Öl- und Gaskessel, sondern auch Wärmepumpen und Geräte mit Kraft-Wärme-Kopplung. Keine Anwendung finden die Verordnungen zur Energieeffizienzkennzeichnung hingegen auf Wärmeerzeuger, die zum größten Teil auf feste oder gasförmige Biomasse setzen. Eine Sonderregelung stellt das sogenannte "Installer-label" dar: Werden Hezigeräte oder Warmwasserbereiter mit besseren Temperaturregelungen oder Solaranlagen kombiniert, lassen sich höhere Klassen erreichen. Nicht nur aus Gründen der Effizienz empfiehlt sich die Anschaffung von modernen Wärmepumpen und Durchlauferhitzern von innovativen Anbietern . Auch in Puncto verbesserte Lebensdauer trägt die neue naturschonende Technik zur Nachhaltigkeit bei.







Effizienz von großer Bedeutung für die Energiewende


Von der Einführung der neuen Regelungen sollen nicht nur Verbraucher profitieren: Nach Angaben des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. (BWP), des Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) und des Energiekonzerns Shell geht es auch um die Erreichung der Energie- und Klimaziele. Da sich der überwiegende Teil des Verbrauchs in privaten Haushalten auf Raumheizung und Warmwasserzurückführen ließe, sei Transparenz auf diesem Gebiet von großer Bedeutung. Ohne Effizienzgewinne könne die geplante Energiewende schlichtweg nicht realisiert werden.










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