Open Access mit Zweitveröffentlichungsrecht flankieren
Nach einer Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zum Thema Open Access durch das Bundesjustizministerium am heutigen Dienstag erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer MdB und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski MdB:
Schaue ich heute sind die all diese Firmen untergegangen. Nur 4 Elektriker sind am Ort geblieben. 2 echt große und 2 kleine. 4 weitere sind eher in Nischen wie Geräteservice für Hausgeräte. Auch die 3 Lampengeschäfte gibts nicht mehr, aber die lohnten sich damals nur wei.....
Wir brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren im Informationszeitalter. Es besteht Gesetzgebungsbedarf, um einerseits Open Access zu fördern und andererseits die Stellung der wissenschaftlichen Urheber rechtlich stärker abzusichern. Ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht wäre der geeignete Weg, um Open Access zielführend und wissenschaftsfreundlich auszubauen. Mit dem Zweitveröffentlichungsrecht hätten Wissenschaftler die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation, beispielsweise auch im Rahmen von Online-Aktivitäten, zu veröffentlichen. So würden wir eine neue Kommunikations- und Publikationskultur in der Wissenschaft ermöglichen.
Auch der Verbreitungsgrad von Forschungsergebnissen könnte deutlich erhöht werden. Jetzt muss noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere über die notwendigen Sperrfristen diskutiert werden.