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Bauingenieur konnte nicht in Regress genommen werden

Bauingenieur konnte nicht in Regress genommen werden
Wer sich als Sachverständiger betätigen will, braucht keine behördliche Zulassung und - ähnlich wie bei Maklern – keinen Nachweis seiner Fachkunde zu erbringen. Um so mehr sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet.





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Sachverständigenbüro Pfaffweist darauf hin, dass es bis heute weder eine eindeutige Definition des Begriffs des „Sachverständigen“ noch ein Berufsgesetz für Sachverständige gibt. Wer sich als Sachverständiger betätigen will, braucht keine behördliche Zulassung und - ähnlich wie bei Maklern – keinen Nachweis seiner Fachkunde zu erbringen.







Um so mehr sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet. Die gemäß der DIN EN 45013 durchgeführte Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle ist die im deutschen Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises höchste erreichbare Qualifikation.
Nach der Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO / IEC 17024 ist Dipl.-SV/Intern. Appraiser Wilhelm Pfaff auch von der IHK Reutlingen zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Das Leistungsspektrum des Sachverständigenbüros Pfaff umfasst die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Immobilien aller Art, also Industrieanwesen, Gewerbegrundstücke und Wohnimmobilien. Aber auch wertbeeinflussende Belastungen von Immobilien wie beispielsweise Wohnrechte, Nießbräuche oder Baulasten können geschätzt und als Gutachten dokumentiert werden.

Es soll in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass durch die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens, erstellt durch einen qualifizierten Sachverständigen zum Teil erhebliche Wertunterschiede festgestellt werden können.
Folgendes Beispiel soll dies vor Augen führen:
Kaufinteressent A beauftragt einen ihn bekannten Bauingenieur ein Einfamilienhaus zu begutachten, um den angemessenen Kaufpreis festzustellen und auf eventuell vorhandene Bauschäden zu überprüfen. Der Verkäufer B stellt dem Bauingenieur einen Lageplan zur Verfügung, auf dem hinter dem zu bewertenden Einfamilienhaus ein unbebautes Grundstück des Eigentümers C liegt, das nicht an die örtliche Straße angebunden ist und aufgrund dessen vom Bauingenieur als nicht erschlossen und somit als unbebaubar angesehen wird. Der Bauingenieur bewertet das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück B mit 280.000 Euro. Aufgrund dieser Aussage erwirbt der Kaufinteressent A das Grundstück zu diesem Kaufpreis. Nachdem ein Jahr vergangen ist, muss der Käufer A feststellen, dass das hinten gelegene Grundstück C mit einem Mehrfamilienhaus bebaut wird und die Zufahrt von der Straße zu den 8 Wohnungen - mittels einer vom Voreigentümer B genehmigten Baulast gesichert – durch sein Grundstück führt. Aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Immissionen wird das erworbene Einfamilienhaus-Grundstück erheblich in seinem Wert gemindert. Nach Hinzuziehung eines qualifizierten Sachverständigen wurde die Wertminderung in Höhe von 10 %, d.h. 28.000 Euro ermittelt. Da weder ein schriftlicher Auftrag noch ein Verkehrswertgutachten vorlag, konnte der Käufer den Bauingenieur nicht in Regress nehmen.

Zunehmend gewinnt die vorprozessuale Tätigkeit des Sachverständigen an Bedeutung, wobei eine streitvermeidende, schadensverhütende und streitschlichtende Dienstleistung im Vordergrund steht. Hierzu gehört insbesondere das Schiedsgutachten, das von zwei Vertragspartnern in Auftrag gegeben wird und dessen Ergebnis bindende Wirkung hat.
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien (z.B. Erben oder in Scheidung lebende Ehepartner) durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden.

www.pfaff-gutachten.de





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