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Thieme Compliance: Mangelhafte Aufklärung oft Grund für Patientenklagen

Thieme Compliance: Mangelhafte Aufklärung oft Grund für Patientenklagen
Die Aufklärungsbögen informieren umfassend und helfen, das Aufklärungsgespräch zu strukturieren.
Bildrechte/-quelle: Thieme Verlagsgruppe
Der kürzlich vorgelegte Bericht der Gutachterkommission der Schlichtungsstellen der Ärztekammern belegt, dass mangelnde Aufklärung einer der häufigsten Gründe für eine Klage von Patienten gegen den Arzt ist.





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Eine umfassende und verständliche Aufklärung der Patienten ist daher unerlässlich; im Streitfall muss der Arzt nämlich beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat, betont Thieme Compliance. Der Anbieter von rechtlich fundierten Aufklärungsbögen, Filmen und Software für Patienten weist außerdem daraufhin, dass mit dem neuen Patientenrechtegesetz Regelungen zur Aufklärungspflicht des Arztes erstmalig ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden.

Für jeden medizinischen Eingriff braucht der Arzt die Einwilligung des Patienten – ansonsten begeht er im Prinzip Körperverletzung. Damit der Patient wirksam einwilligen kann, muss er im Großen und Ganzen wissen, was auf ihn zukommt. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen einer Maßnahme.

Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen in 2011 insgesamt 14 095 Beschwerden ein. An fünfter Stelle rangierte als Grund dafür mangelhafte Aufklärung: Patienten warfen in 707 Fällen ihrem Arzt vor, nur mangelhaft aufgeklärt zu haben. Insgesamt kamen die ärztlichen Gutachterstellen schließlich in 2287 Fällen zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren. Damit Ärzte im Aufklärungsgespräch keine wesentlichen Punkte vergessen, bietet Thieme Compliance juristisch fundierte Aufklärungsbögen an. „Unsere Fachinformationen zeichnen sich durch die Kombination von juristischer und medizinscher Expertise aus. Sie werden jeweils von einem Autorenteam verfasst, dem mindestens ein Mediziner und ein Jurist angehören“, betont Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance in Erlangen. Die Bögen sind in bis zu 17 Sprachen übersetzt, informieren umfassend und helfen, das Aufklärungsgespräch zu strukturieren.





Dass sich Patienten trotz intensivem Aufklärungsgespräch wenig später an wichtige Details nicht mehr erinnern, zeigt eine Untersuchung von Privat-dozent Dr. med. Fikret Er vom Herzzentrum der Universität zu Köln im Fachblatt „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“. Danach konnten sich zwei von 200 aufgeklärten Patienten nicht mehr an die Inhalte des Gespräches erinnern, obwohl sie die Einwilligung unter¬schrieben hatten. Anderen Patienten waren viele mögliche Kompli¬kationen entfallen. Um im Falle einer Klage leichter beweisen zu können, dass das Aufklärungs-gespräch stattgefunden hat, sollte es den Autoren zufolge unbedingt schriftlich festgehalten werden. „Da das Gespräch in der Regel zwischen Patient und Arzt, also unter vier Augen stattfindet, ist ein solches Dokument häufig das einzige Beweisindiz“, ergänzt Tokar.

Was Ärzte bei einer juristisch fundierten Patientenaufklärung beachten müssen und wie sie dabei zugleich effizient aufklären, darüber informiert das kostenlose Seminar „Patientenaufklärung kompakt und aktuell“ am 25. September 2012 an der Medizinischen Hochschule Hannover. Teilnehmer können darin auch ihre aktuellen Problemstellungen aus dem Alltag diskutieren. Weitere Informationen finden

Interessierte hier: www.thieme-compliance.de/ueber-uns/kongresseevents/.

Literaturhinweis:
Bundesärztekammer 2012: Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2011, www.bundesaerztekammer.de/downloads/Bundeseinheitliche_St...

A. Eran, E. Erdmann, D. Yüksel, K. M. Dahlem, F. Er:
Überprüfung des Patientenwissens nach Aufklärung vor invasiver Koronarangiographie.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2011; 136(47): S. 2407-2413

Terminhinweis:
Seminar: Patientenaufklärung kompakt und aktuell
Termin: Dienstag, 25. September 2012 von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Ort: Medizinische Hochschule Hannover, Gebäude J1, Hörsaal N, Carl-Neuberg-Straße 1, Hannover
Anmeldungen erbeten bis zum 14. September 2012 an:
Thieme Compliance GmbH
Frau Jasmin Thanner
Tel.: 09131 9340699


www.thieme-compliance.de





Adresse:
Thieme Verlagsgruppe
Rüdigerstraße 14
70469 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-573
Fax.: 0711 8931-167
E-Mail.: info@thieme-compliance.de
Web: http://www.thieme-compliance.de


Thieme Compliance erstellt die Diomed und proCompliance Patientenaufklärungsbögen und Videos für über 2000 unterschiedliche diagnostische und therapeutische Eingriffe in bis zu 17 Sprachen. Damit gehört Thieme Compliance zu den großen Anbietern für juristisch fundierte Patientenaufklärung. Jährlich nutzen Ärzte millionenfach diese Bögen in gedruckter oder digitaler Form. Mit der elektronischen Software E-ConsentPro bereitet Thieme Compliance außerdem den Weg zur papierlosen, komplett digitalen Prozess der Patientenaufklärung.

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