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Kfw fördert Handwerksleistungen zum altersgerechten Umbauen

Kfw fördert Handwerksleistungen zum altersgerechten Umbauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt ihr zu Jahresbeginn vom Bund übernommenes Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" zum 1. April neu auf: Während bei Einzelmaßnahmen für ausführende Handwerker alles beim Alten bleibt, muss im neu ins Leben gerufenen Programmteil zu Komplettumbauten ein Sachverständiger eingeschaltet werden.





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Zum 1. April 2012 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) die Förderbedingungen zum altersgerechten Umbauen und das Barriereabbaus im Wohnbestand. Unter der neuen Programmnummer 159 werden künftig noch mehr Einzelmaßnahmen mit günstigen Krediten gefördert. Neu hinzu kommt der Förderstandard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen.
Die in sieben Förderbereiche gegliederten Bau- und Ausbaumaßnahmen können jeweils einzeln oder kombiniert durchgeführt werden. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen können Antragsteller weiterhin direkt mit den Fachunternehmen des Handwerks abwickeln. Wichtig ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen in den Programmmerkblättern. Gefördert werden alle Kosten, die für die fachgerechte Ausführung erforderlich sind, von der Beratung und Durchführung bis hin zu nachbereitenden Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.
Um den Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus" zu erreichen müssen alle Bereiche angegangen werden, die ein rundum altersgerechtes Heim ausmachen: Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Bad und wesentliche Bedienelemente. Dafür muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der Maßnahmen empfiehlt und deren Umsetzung bestätigt. Als Sachverständige anerkannt sind die nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten, Experten der Wohnberatungsstellen der Länder und Experten mit erfolgreich absolvierter Fortbildung im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden. Da nach Auskunft der Kfw die Kriterien für Letzteres gerade erarbeitet werden, wird über die Anerkennung entsprechender Fortbildungen aktuell im Einzelfall auf Grundlage der Lehrgangsbeschreibung entschieden.
Bei allen Programmteilen ist zu beachten, dass die Bauherren den Antrag auf Förderung vor Beginn des Vorhabens bei ihrer Hausbank stellen müssen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit.





Ihr Stuckateur kennt wie kein anderer die Möglichkeiten zu effizienten altersgerechtem und barrierefreien Umbaumaßnahmen und empfiehlt sich überdies als Sanierungsexperte. Durch kompetente Planung und Beratung sowie moderne Materialien und fachgerechte Ausführung realisieren Stuckateure individuelle Räume – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Interessierte Bauherren finden den qualifizierten Stuckateur-Fachbetrieb ihres Vertrauens in der Betriebsdatenbank des Fachverbandes der Stuckateure für Ausbau und Fassade unter www.stuck-verband.de. Hier kann auch eine aktuelle Broschüre zum Förderprogramm herunter geladen werden.


www.stuck-verband.de





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