Sachverständige begleiten Fördermittelantrag für Gebäudesanierung
Kürzlich hat die Bundesregierung beschlossen, die Fördermittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr aufzustocken. Um Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, bedarf es jedoch eines Sachverständigen, der das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme bestätigt.
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Die Bundesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, die Finanzmittel für das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm jährlich auf 1,5 Milliarden Euro aufzustocken. Außerdem sollen steuerliche Anreize durch neue Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. Um das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren in Anspruch nehmen zu können, bedarf es jedoch eines
Sachverständigen, der das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme bestätigt.
Im Programm Energieeffizient Sanieren können alle energetischen Maßnahmen gefördert werden, die zur Erreichung des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Das sind zum Beispiel die Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizung sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Wer eine Modernisierung im Bestand plant, muss bereits bei Antragsstellung von einem
Sachverständigen bestätigen lassen, dass die Planung im Einklang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) steht und die angestrebte Energieeffizienz (KfW 115 bis 55) erreichen wird.
Von der KfW werden Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung), anerkannt.
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