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Patina: ja, verbraucht: nein Einfacher zum Oldtimer-Kennzeichen

Patina: ja, verbraucht: nein  Einfacher zum Oldtimer-Kennzeichen
Mit neuen Regeln für das Oldtimer-Kennzeichen hat der Gesetzgeber die Zulassung von Oldtimern übersichtlicher und einfacher gestaltet. Die Sachverständigen von DEKRA informieren über die Änderungen und sagen, welche Fahrzeuge ein H-Kennzeichen bekommen können.





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Mindestens 30 Jahre muss ein Fahrzeug auf dem Buckel haben, wenn es ein Kennzeichen mit dem H tragen möchte. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Weiter erforderlich ist, wie bisher schon, das Gutachten eines Sachverständigen, das dem Fahrzeug den Status als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ attestiert. Neu ist aber: Das bisherige Bewertungssystem entfällt und damit auch die früher geforderte Zustandsnote Drei. Stattdessen reicht nun ein „erhaltungswürdiger Zustand“ aus - ob dies der Fall ist, liegt letztlich im Ermessen des Sachverständigen.





Thorsten Ruthmann, Koordinator des DEKRA Classic Service, nennt die Kriterien für einen Oldtimer im Sinne der neuen Richtlinie: „Das Fahrzeug muss - im Vergleich zu ‚normalen alten‘ Fahrzeugen - einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen. Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Und schließlich dürfen zusätzliche Ausrüstungen
oder Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.“
Als Abweichungen vom Originalzustand sind Änderungen erlaubt, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum erfolgt sind – oder hätten erfolgen können. Auch technische Modifikationen innerhalb der Fahrzeugbaureihe liegen im Bereich des Zulässigen, zum Beispiel bei Motoren. Nicht zeitgenössische Änderungen erhalten nur dann einen Haken, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden. Als Belege gelten Gutachten, Fahrzeugpapiere, Herstellerfreigaben, Betriebsanleitungen, Prospekte, aber auch Fachliteratur und Presseberichte.
Für ein positives Oldtimer-Gutachten muss das Fahrzeug außerdem die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status „Kulturgut“ angemessene Ge-brauchsspuren aufweisen: Patina ja, verbraucht nein, heißt die Faustregel. Außerdem dürfen keine wesentlichen Teile fehlen und keine Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung erkennbar sein.
„Ein wichtiger Punkt besteht darin, die Gebrauchsspuren am Fahrzeug von erheblichen Nutzungsspuren abzugrenzen, die durch mangelhafte Pflege entstanden sind“, erklärt Ruthmann. „Allerdings kann die viel zitierte Patina an einem Oldtimer auch wertsteigernd sein. Daher ist es häufig sinnvoll, vor Beginn von Restaurierungsarbeiten die Einschätzung eines Sachverständigen einzuholen.“







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