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Aufzugsbetreiber in der Pflicht

Aufzugsbetreiber in der Pflicht
Stuttgart - Mit der Sicherheit von Aufzügen steht es nicht zum Besten: Laut Mängelstatistik wurde im Jahr 2012 in Deutschland eine bedeutende Anzahl von Aufzügen trotz verbindlicher Regelungen überhaupt nicht geprüft. Und von den inspizierten Anlagen wiesen zwei Drittel Mängel auf. Verantwortlich dafür sind die Betreiber, erinnern die Sachverständigen von DEKRA.





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Zwei Drittel der Aufzüge haben Mängel





  • Eine bedeutende Anzahl von Aufzügen in Deutschland wird nicht kontrolliert

  • DEKRA erinnert an notwendige Prüfungen








„Entwarnung ist nicht in Sicht“, stellt der Anlagensicherheits-Report 2013 fest, der auf der Auswertung der Mängelstatistiken der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) beruht. „Vielen Betreibern ist anscheinend nicht bekannt oder nicht bewusst, dass es zu ihren Pflichten als Betreiber gehört, die Prüfungen zu veranlassen“, sagt Wilmar Hey, Produktmanager für Aufzugsanlagen bei DEKRA. „Wer die Prüfungen nicht vornehmen lässt, handelt ordnungswidrig. Wer die Prüfungen wiederholt nicht vornehmen lässt oder wer dadurch Leben oder Gesundheit von Anderen gefährdet, macht sich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes sogar strafbar. Im Fall von Unfällen oder Schäden können erhebliche Haftungsansprüche auf die Verantwortlichen zukommen.“








Aus Hochrechnungen von bisherigen Anlagenzahlen und Neubaustatistiken der Hersteller ergibt sich eine Zahl von 150.000 bis 200.000 Aufzügen in Deutschland, die im Jahr 2012 nicht geprüft wurden. Rückschlüsse auf ihren Zustand lassen die rund 451.000 geprüften Aufzüge zu, die eine Mängelquote von etwa zwei Dritteln aufwiesen. Mit 68,6 Prozent vor der Prüfung und 64,8 Prozent danach lag der Wert noch nie so hoch seit Start der Statistik im Jahr 2008.



Sorgen bereitet den Sachverständigen vor allem der relativ konstante Anteil der sicherheitserheblichen (9 Prozent vor/8 Prozent nach der Prüfung) und gefährlichen Mängel (0,7 Prozent vor/0,3 Prozent nach der Prüfung), die zusammen etwa jede zehnte Anlage betreffen. Zu den typischen Mängeln zählen verschlissene Fahrkorbführungen oder Tragseile bei Personenaufzügen, mangelhafte Befestigungen von Hubzylindern oder Traggerüsten, defekte Schachttüren, überbrückte Sicherheitseinrichtungen sowie fehlerhafte Notruf-Einrichtungen.



Die Sachverständigen von DEKRA erinnern die Betreiber von Aufzugsanlagen daran, ihre Pflichten ernst zu nehmen und in Sachen Sicherheit keine unnötigen Risiken einzugehen. Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Betreiber verpflichtet, eine Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben und die notwendigen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle als einen unparteiischen Dritten vornehmen zu lassen.













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