gutachter login

Insgesamt bis zu 7,5 Mio. Euro vom Bund für mehr Professorinnen in Baden-Württemberg

Insgesamt bis zu 7,5 Mio. Euro vom Bund für mehr Professorinnen in Baden-Württemberg
Staatssekretär Birk: Bei der Suche nach den besten Köpfen hochqualifizierte Frauen stärker wahrnehmen





Artikel lesen
Tagesgeld für Unternehmer, auch GmbH oder OHG‘s

Tagesgeld für Unternehmer, auch GmbH oder OHG‘s

Tagesgeld hat keine Laufzeiten, keine Kündigungsfristen und einen festen Zinssatz der nicht selten 200% über dem eines Sparbuchs liegt. Wobei in den Genuss eines Sparbuchs kommt man als GmbH oder OHG ja sowieso nicht. Und das es irgendwo noch Guthabenzinsen auf einem Geschäftskonto.....

mehr Infos



04.09.2008 „Wir wollen, dass die Hochschulen bei der Suche nach den besten Köpfen hochqualifizierte Frauen stärker wahrnehmen. Die insgesamt bis zu 7,5 Mio. Euro vom Bund bringen uns näher an dieses Ziel heran“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Dietrich Birk am 3. September in Stuttgart. Die Mittel fließen aus dem Professorinnen-Programm von Bund und Ländern mit dem Gesamtvolumen von 150 Mio. Euro. Wie heute bekannt wurde, sollen 7 Hochschulen aus Baden-Württemberg gefördert werden.

„Ziel bleibt natürlich, ohne Ansehen des Geschlechtes die am besten qualifizierte Person zu berufen, zugleich sollen sich die Chancen von Frauen auf eine Professur vergrößern“ sagte Birk. In die Förderung einbezogen wurden die Universitäten Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Ulm sowie die Hochschule Esslingen und die Pädagogische Hochschule Freiburg.






19 Hochschulen aus dem Land hatten sich mit ihren Gleichstellungskonzepten um die Förderung von bis zu drei Berufungen von Frauen mit je 75.000 Euro vom Bund für fünf Jahre beworben. In Frage kamen sowohl reguläre Berufungen als auch so genannte vorgezogene Berufungen, bei denen die neu berufene Person eine Zeit lang parallel zu der bis zu fünf Jahre vor dem Ruhestand stehenden Professorin bzw. Professor arbeitet. Bei regulären Berufungen sind die Mittel für Projekte aus den Gleichstellungskonzepten zu verwenden, bei vorgezogenen Berufungen für Ausstattung und Besoldung der neu berufenen Professorin. Die Bewerbungen sind von einem Expertengremium begutachtet worden.

An den Universitäten und Fachhochschulen können bei dem Anteil der Professorinnen im Vergleich zu anderen Hochschularten besonders große Fortschritte gemacht werden. Das Land wird daher bei bestimmten vorgezogenen Berufungen an Universitäten und Fachhochschulen im Falle der Berufung einer Frau für fünf Jahre einen zusätzlichen Betrag von bis zu 75.000 Euro jährlich zur Verfügung stellen.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst








zurück>


Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen








Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten