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Bei diesem Auftrag geht es um:

Amtsgericht - Gutachten zur Frage der ortsüblichen Honorare der Sachverständigen


Verlangt ist ein Gutachten zur Frage der ortsüblichen Honorare der Sachverständigen für Kfz-Unfallschadensfeststellung für derartige Schadensgutachten im Bereich Nordrhein-Westfalen.
Der Sachverständige muss Marktforschung mit betriebswirtschaftlicher Zielrichtung betreiben. Er muss, ausgehend von einem bestimmten, ihm zu benennenden Reparaturkostenbetrag (1934,- € Nettoreparaturkosten) eines beschädigten PKW's die dazu im Oktober 20012 von den örtlich tätigen Sachverständigen verlangten Entgelte samt Nebenentgelten abfragen, erfassen und in einer Marktübersicht zusammenfassend darstellen.
Die Hohorierung richtet sich nach den (ges.) Bestimmungen des JVEG.
Red.: Auftraggeber ist ein Amtsgericht.
Der Ort ist "nicht" Solingen, sondern in +/-50km.



Auftrag/Untersuchung/Prüfung in: 42651 Solingen

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