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Gutachter Kosten - ermitteln und berechnen

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Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine offizielle Honorarordnung oder Preisliste dafür gibt es nicht. Stundensätze zwischen 50 und 250 Euro sind durchaus üblich. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei Schiedsgutachten können sich die streitenden Parteien in der Regel das Honorar teilen, jedoch haftet der Auftraggeber.

Bei einem Gerichtsgutachten (Auftraggeber ist hier das Gericht) regelt sich die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG). Hier sind je nach Sachgebiet Stundensätze zwischen 65 und 125 Euro sowie der Ersatz für die sonstigen Aufwendungen des Sachverständigen festgelegt. In Zivilprozessen wird die Vergütung in der Regel derjenigen Partei auferlegt, die beweispflichtig ist. In der Regeln ist die Partei zu Vorschuß verpflichtet die den Gutachter fordern. Kosten werden nur tatsächlich ersetzt wenn der Verlieren auch die Mittel dazu hat,

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