2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes
Im Mittelpunkt des am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisie-rungsgesetzes steht die Modernisierung des Gerichtskostenrechts für die freiwillige Gerichtsbarkeit – dazu gehören insbesondere Grundbuch- und Nachlasssachen – sowie die Modernisierung des Notarkostenrechts.
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(interessant wird es auf Seite 96)