18.04.2012 Der Inhaber des Sachverständigenbüros wird von Gerichten und Versicherungen aber auch von gewerblichen und privaten Auftraggebern mit der Erstellung von Gutachten betraut.
Der Nachfolger sollte mindestens in einem der zugeordneten Sachgebiete überdurchschnittliche technische Kenntnisse besitzen.