Sie wollen sich als Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen? Sie wollen sich NICHT als Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen?
Dann ist der erste Ansprechpartner die für Sie zuständige Bestellungskörperschaft. Das kann die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer, die Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine staatliche Einrichtung wie zum Beispiel eine Landesdirektion oder ein Landesamt sein. Es kommt darauf an, für welches Sachgebiet Sie sich bestellen lassen möchten. Die Industrie- und Handelskammern kann Sie beraten
Dann können Sie direkt loslegen. Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es ist aber unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.