gutachter login

Schnellsuche:

Fachgebiet, Gutachtenart

z.B. Baugutachter, Kraftfahrzeuge, Internet:



§13 Vereinbarung der Entschädigung

Mit Sachverständigen, die häufiger herangezogen werden, kann die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle eine Entschädigung im Rahmen der nach diesem Gesetz zulässigen Entschädigung vereinbaren.



Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten