Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen das für die Monate Januar bis Mau 2019: Rund 72 Prozent der getöteten Radfahrer über 55 Jahr und älter waren. Mehr als jeder zweite Getötete war über 65 Jahren als (54,4 Prozent). Bei den Schwer und Leicht.....
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Privatgutachten
Bei privaten Aufträgen kann der Sachverständige selber einschätzen ob der Ortstermin dringend durchgeführt werden kann oder ob man sich eine Zeit aussucht die besser geeignet ist. Auch kann man mit den Kunden vereinbaren alleine oder zumindest mit wenigen Personen den Termin wahrzunehmen. Wobei natürlich alle am Verfahren beteiligten Personen gehört werden müssen.
Sinnvoll ist es auch sich bei der örtlichen Polizei oder dem örtlichen Ordnungsamt eine Nachfrage zur Zulässigkeit und der zu beachtenden Beschränkungen einschließlich der notwendigen Dokumente bzw. Nachweise zu stellen. Die Regeln sind in jedem Bundesland sehr unterschiedlich. Da die Pandemie sind unterschiedlich entwickelt sollte kurz vor Termin nochmal final nachgefragt werden was erlaubt ist.,
Gerichtsaufträgen
Bei Gericht kann es sinnvoll sein nachzufragen wie dringend das Gutachten ist. Wenn das Gericht die Durchführung trotz der derzeitigen Corona Beschränkungen für notwendig hält, sollte der Sachverständige sich auf die Einhaltung der aktuellen Beschränkungen festlegen und entsprechend den Ortstermin durchführen. Auch hier kann es sinnvoll sein mit zuständigen Behörden wie Polizei und Ordnungsamt zu klären was erlaubt ist und wie.
In jedem Fall muss der Sachverständige sicherstellen das alle Beteiligten die Möglichkeit haben am Ortstermin teilzunehmen, Ist das nicht möglich oder gar nicht erlaubt muss der Sachverständige das Gericht anrufen und sich Anweisungen geben lassen. Ohne eine gerichtliche Anweisung sollte der Ortstermin auf einen Zeitpunkt nach Aufhebung der Beschränkungen verschoben werden . Bislang legten die Sachverständigen auch die Termine selbst vor.
Eigentlich sollten alle Verfahrensbeteiligten ein gemessenes Interesse an ihrer Gesundheit haben. Was aber passiert wenn eine Partei den Ortstermin verweigert und Rechtsmittel einlegt ist noch ungeklärt. Idealweise sollte man den Parteien die örtlichen Coronaregeln zu kommen lassen um alle auf dem selben Stand zu halten.
Idealerweise sollte man die Termine verlegen bis die laufende Corona Welle abgeflacht ist. Bislang gibt es kaum Beschränkungen, was sich aber täglich ändern wird. Was passiert wenn der Staat G2 verlangt und deswegen ein Verfahrensbeteiligter nicht teilnehmen kann ist noch nicht geklärt. Auch nicht ob eine Videoteilnahme ausreichend wäre.
Bisherige Regeln in den meisten Gerichten sind:
Halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (insbesondere intensives Händewaschen).
Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit.
Damit würden auch Sachverständige erst einmal Gut fahren. In kleinen engen Räumen kann man dazu übergehen diese einzeln zu betreten und besichtigen. Danach kann man vor dem Haus weiteres besprechen. Das Räume ausreichend belüftet werden müssen versteht sich von selbst. Mit der Analyse, Kreation und Optimierung der Nutzererfahrung befasst sich das UX-Design, Man kann die Methoden auch hier anwenden. Das Ziel von UX-Designern ist es, die Erfahrung des Nutzers zu verbessern. Hier eben gesündere Ortstermine durchzuführen.
Zum Glück sind die meisten Verfahren nicht eilig und dauern auch ohne Corona sehr lange. Da macht eine Verschiebung kaum einen Unterschied. Die meisten Sachverständige werden wohl bereits bei der Auftragsvergabe eine entsprechend lange Bearbeitungszeit angeben. Bislang gab es keine Urteile wenn ein Gutachter ablehnte oder verschob und das Gericht Einwände hatte