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TÜV Rheinland: Wohnfläche bei Mietverträgen oft kleiner als angegeben Wohnfläche bei zwei Dritteln aller Wohnungen falsch berechnet Abweichungen bis zu zehn Prozent erlaubt

TÜV Rheinland: Wohnfläche bei Mietverträgen oft kleiner als angegeben Wohnfläche bei zwei Dritteln aller Wohnungen falsch berechnet Abweichungen bis zu zehn Prozent erlaubt
Steht mir wirklich die Quadratmeterzahl zur Verfügung, die ich monatlich bezahle? Eine Frage, die sich Mieter nur selten stellen. Wer in eine neue Wohnung zieht, verlässt sich in der Regel auf die Angaben im Mietvertrag oder vertraut auf sein Augenmaß. Ein Fehler, weiß Carsten Rohlfs von TÜV Rheinland. "Bei etwa zwei Dritteln aller Mietwohnungen ist die Wohnfläche falsch berechnet und die im Mietvertrag eingetragene Quadratmeterzahl stimmt nicht mit der tatsächlichen überein", sagt der Bausachverständige und beruft sich dabei auf Schätzungen des Deutschen Mieterbundes sowie seine tägliche Erfahrung. Das bedeutet, dass viele Mieter jeden Monat für Quadratmeter zahlen, über die sie gar nicht verfügen. Und ist die Wohnfläche falsch berechnet, setzt sich der Fehler auch in der jährlichen Nebenkostenabrechnung sowie in eventuellen Mieterhöhungen fort, da die Wohnfläche als Umlageschlüssel dient.





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"Immer wieder kommt es vor, dass wir beauftragt werden, Privatwohnungen nachzumessen und dann zu ernüchternden Ergebnissen gelangen", sagt Carsten Rohlfs. Ein Beispiel unter vielen: Eine Frau bewohnt seit gut fünf Jahren eine Maisonette-Wohnung mit einer angeblichen Gesamtfläche von 70 Quadratmetern. Der TÜV Rheinland-Experte kommt nach eingehender Prüfung und Abzug von Dachschrägen und Einbauschränken jedoch nur auf 58 Quadratmeter - eine Abweichung von 16 Prozent gegenüber dem Mietvertrag. Unterm Strich hat die Frau seit ihrem Einzug mehr als 4.000 Euro Miete zu viel bezahlt. Mit dem Gutachten von TÜV Rheinland wendet sie sich an ihren Vermieter und erhält einen Teil des Geldes zurück. Dazu bemerkt Carsten Rohlfs: "Der Gesetzgeber erlaubt Größenabweichungen von bis zu zehn Prozent. Erst wenn die Abweichung höher ausfällt, können Mieter versuchen, zu viel bezahltes Geld zurückzufordern."





Eine Garantie für eine Rückzahlung gibt es allerdings nicht. Denn es existiert keine rechtlich bindende Norm für die Berechnung der Wohnfläche in Privatwohnungen. Bei gewerblichen Objekten hingegen gilt die Norm DIN 277, für öffentlich geförderten Wohnraum ist die Wohnflächenverordnung bindend. Beide werden zwar häufig auch auf Privatwohnungen angewendet, darauf berufen können sich Mieter jedoch nicht. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. "Wenn der Vertrag die Klausel enthält, dass die Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstands dient, haben Mieter auch bei größeren Abweichungen keine Chance, etwas dagegen zu unternehmen", erklärt Rohlfs. Deshalb empfiehlt der Experte, dass Mieter vor Vertragsabschluss die Wohnung nachmessen und sich die tatsächliche Wohnungsgröße vom Vermieter im Vertrag garantieren lassen.




Anmerkung der Reaktion in eigener Sache


http://www.wohnraum-vermessung.de/





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