Umstrittene Affenversuche:
Verwaltungsgericht Bremen lässt sich Zeit, Versuche laufen zunächst weiter.
Artikel lesen
Mineralwasser ist oft sein Geld nicht wert.
Von 32 stillen Wässer ist die Hälfte mit Keinem oder nennenswert mit kritischen Stoffen belastet oder mit Spuren aus der Landwirtschaft oder der Industrie verschmutzt. Das gerade zwei Bioprodukte mit mangelhaft bewertet wurden ist besonders bedenklich. Das schlimmste war jedoch ein Kran.....
mehr Infos
Nach einem heutigen Erörterungstermin mit
Gutachtern hat das Verwaltungsgericht Bremen im Fall um die umstrittenen Affenversuche des Prof. Dr. Andreas Kreiter einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 28. Mai anberaumt. Dazu Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte: Mit Enttäuschung müssen wir hinnehmen, dass das Leid der Affen noch immer kein Ende hat. Gleichzeitig setzen wir darauf, dass das Gericht nach seiner langen Prüfung eine Entscheidung zugunsten der Tiere fällen wird.
Der Bundesverband erachtet für den Ausgang des Verfahrens, dass die entscheidende Rechtsfrage die Schwere der Leiden und
Schäden für die Affen sein müsse. Die Rechtsposition, die dem Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz entspricht, könne nur lauten: Wer Tieren konkrete und andauernde oder sich wiederholende Leiden zufügt, darf das allenfalls tun, wenn er glaubhaft machen kann, dass sich daraus mit einiger Wahrscheinlichkeit ein konkret bestimmbarer Nutzen für die menschliche Gesundheit oder ein anderes vergleichbar wichtiges Rechtsgut ergeben wird und dass mit dem Eintritt dieses Nutzens in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Ein lediglich abstrakter Erkenntnisgewinn reiche dafür nicht aus - erst recht nicht, wenn die belastenden Versuche schon seit vielen Jahren stattgefunden haben, ohne dass sie zu einem konkreten Therapieerfolg geführt hätten.
Die Forschungen des Professor Kreiter sind jedoch Grundlagenforschung, somit zweckfrei und an keinen klinischen Bezug gebunden. Makaken werden dabei stundenlang in sogenannten Primatenstühlen festgeschnallt, ihr Kopf an einoperierte Bolzen fixiert. Die durstig gehaltenen Tiere müssen dann über einen Bildschirm Aufgaben lösen und erhalten dafür etwas Flüssigkeit. Elektroden im Gehirn messen Hirnströme. Am Ende der Versuchsreihen werden die Affen getötet, das Gehirn seziert. Hirnforscher Andreas Kreiter experimentiert dergestalt seit 1997, alle drei Jahre wurde die Genehmigung verlängert. Im Oktober 2008 wies jedoch die Bremer Gesundheitsbehörde den Antrag auf weitere Genehmigung zurück. Der Forscher legte Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Bremen gestattete eine vorläufige Fortführung der Versuche. Diese Versuche gelten als medizinisch fragwürdig und ethisch nicht mehr vertretbar. In Berlin und Bayern wurden 2006 ähnliche Versuche durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt. In der Schweiz hat im Oktober 2009 das höchste Gericht, das Bundesgericht, ähnlichen Experimenten mit Rhesusaffen das Ende beschert.
www.tierrechte.de
zurück>